Landshut – Nach einem Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Landshut gibt es im betroffenen Gebiet seit Sonntag besondere Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung. Die Schutzzone habe einen Radius von drei Kilometern um den Seuchenbestand, und im Radius von zehn Kilometern gelte eine Überwachungszone, teilte der ebenfalls betroffene Landkreis Rottal-Inn mit.
Zu den Maßnahmen in der Schutz- und Überwachungszone zählen unter anderem eine Anzeige- und Stallpflicht. So müssen Geflügelhalter das Veterinäramt über die Zahl und den Standort ihrer Vögel informieren und diese vorerst in Ställen einsperren.
Ende Oktober war nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nach rund einem halben Jahr zum ersten Mal wieder die Vogelgrippe bei Hausgeflügel in Bayern bestätigt worden. Damals wurden zwei Fälle im Kreis Miltenberg festgestellt.