. Woher kommt der Buß- und Bettag eigentlich?
Die Türkenkriege wüteten in Europa, in Straßburg beteten die Menschen um Gottes Beistand für die Soldaten – dem katholischen Kaiser Karl V. war wohl egal, dass das Protestanten waren. Hauptsache, es hilft! So war 1532 der erste protestantische Bußtag geboren. Später, so steht es im Ökumenischen Heiligenlexikon, kam es zu einer Inflation von Bußtagen in den deutschen Ländern: Allein 1878 waren es 47. Vor allem in Kriegszeiten besannen sich die Menschen auf Gebet und Buße.
1934 führte die Evangelische Kirche den einheitlichen Buß- und Bettag ein. Hitler übernahm ihn für ganz Deutschland, verlegte ihn aber 1939 auf einen Sonntag, damit die Rüstungsfabriken nicht brach lagen – was den Feiertag bedeutungslos machte. Bayern führte ihn 1952 wieder ein, aber nur in überwiegend evangelischen Gemeinden. 1981 wurde der Mittwoch vorm Totensonntag zum einheitlichen Feiertag in der Bundesrepublik.
. Warum wurde der Feiertag abgeschafft?
Ursache ist die Pflegeversicherung von 1995. Sie war das Projekt von Norbert Blüm (CDU), damals Bundessozialminister. Blüm wollte die Pflegeversicherung ähnlich der Krankenversicherung finanzieren, indem Arbeitgeber und -nehmer jeweils die Hälfte der Beiträge bezahlen. Doch bei den Arbeitgebern und dem Koalitionspartner FDP biss Blüm auf Granit. Zu angespannt war die wirtschaftliche Lage damals.
Also eine neue Idee: Wir streichen zum Ausgleich einen Feiertag! Ostermontag oder Pfingstmontag standen zur Disposition. Die „Zeit“ schreibt, Bayerns damaliger Ministerpräsident Edmund Stoiber habe damals sogar Joseph Ratzinger, den späteren Papst, um Rat gebeten: Welcher Tag ist weniger heilig? Ratzingers Antwort: Pfingsten. Aber er warnte auch: Fällt der Pfingstmontag, verliert ganz Pfingsten an Bedeutung. Also musste der Buß- und Bettag dran glauben – vermutlich, weil sich da keiner so richtig wehrte. Für Feiertage sind aber die Länder zuständig, deshalb gibt es unterschiedliche Regelungen. In Sachsen blieb der Feiertag – die Arbeitnehmer dort zahlen aber mehr in die Pflegeversicherung ein. Bayern stufte den gesetzlichen zum staatlich geschützten Feiertag herab.
. Warum haben die Kinder in Bayern morgen schulfrei?
Das ist eine verwickelte Geschichte. Ministerpräsident Stoiber wollte 1994 durchsetzen, dass nicht der Feiertag gestrichen, sondern die Arbeitszeit um monatlich eine Stunde erhöht wird. Da waren aber die Gewerkschaften dagegen. Nun kam hinzu, dass die Lehrer damals wegen einer Erhöhung des Stundendeputats auf die CSU stinksauer waren. Da bot sich der Feiertag zur Verrechnung an: Für Lehrer blieb der Buß- und Bettag arbeitsfrei – und logischerweise auch die Schüler. Zumindest bis 1998.
. Was machen die Lehrer an dem Tag?
Anruf bei Sylvie Schnaubelt, Leiterin der Dominik-Brunner-Realschule Poing (Kreis Ebersberg). Lehrer haben am Mittwoch in Poing nicht frei. Grund ist der Pädagogische Tag. Das ist eine Maßnahme, die in Bayern 1998 von der CSU-Mehrheit im Landtag beschlossen wurde, ohne den Lehrern dafür einen Ausgleich zu gewähren. „Bei uns besteht der Pädagogische Tag aus drei Modulen“, berichtet Schnaubelt. Die 55 Lehrer der Realschule besuchen zum Beispiel ein Seminar über Erste Hilfe und eines über „Classroom-Management“ – dabei geht es um „konsequenten Umgang mit Störungen“ oder „gute geplante Bereitstellung von Unterrichtsmaterial“.
Der Pädagogische Tag ist an jeder Schule in Bayern Pflicht, die Lehrerkonferenz beschließt allerdings, wann er stattfindet. Etwa die Hälfte votiert für den Buß- und Bettag, schätzt Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbands und früher Schulleiter in Deggendorf. Die andere Hälfte entscheidet sich für den Freitagnachmittag oder den Samstag.
. Darf am Mittwoch getanzt
werden?
Nein. Der Buß- und Bettag ist als „stiller Tag“ geschützt, heißt es aus dem bayerischen Innenministerium. Das Tanzverbot gilt von 2 bis 24 Uhr. Allerdings halten sich trotz drohendem Bußgeld von bis zu 10 000 Euro nicht alle dran: In München finden am Mittwoch Konzerte statt, in Clubs legen DJs auf. Auch wettbewerbsmäßige Sportveranstaltungen sind eigentlich verboten. In Erlangen allerdings findet eine Handball-Bundesliga-Partie statt. Das Innenministerium sagt dazu: „Von dem Verbot kann eine Befreiung erteilt werden.“ Zuständig sei die Gemeinde.
. Wie geht es weiter?
„Wir wünschen uns nach wie vor den gesetzlichen Feiertag zurück“, sagt Kirchenrat Johannes Minkus, Pressesprecher der Evangelischen Kirche in Bayern. Der jetzige Zustand sei ein Notbehelf. Dass die 2,2 Millionen evangelischen Christen in Bayern am Mittwoch massenhaft in die Kirche gehen, kann Minkus nicht bestätigen. Es ist aber sichergestellt, dass in jedem der 66 Dekanate in Bayern zumindest ein Gottesdienst stattfindet. Lehrerverbands-Präsident Meidinger sagt, trotz aller Kritik wolle er der Abschaffung des jetzigen Zustands nicht das Wort reden, „auch wenn die Lehrer jedes Jahr aufs Neue als privilegiert dastehen“.