Gilching – Ein 49 Jahre alter Mann aus Gilching im Kreis Starnberg kauft bei Penny eine verpackte Wurst mit der Bezeichnung „Debreciner scharf“. Vor dem Münchner Landgericht gibt er an, beim Essen der Wurst auf einen harten Gegenstand gebissen zu haben. Dabei sei ein Zahn gebrochen.
Er habe „geschrien wie am Spieß“, beschrieb der Kläger am Mittwoch seine Schmerzen. Über 12 000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangt er von Penny. Die Haftung ergebe sich aus dem Produkthaftungsgesetz, argumentiert er. Wer ein fehlerhaftes Produkt herstelle, hafte demnach für Schäden.
Aber Penny hat die Wurst doch nur verkauft? Eine irreführende Bezeichnung auf der Verpackung macht offenbar Penny zum Hersteller im rechtlichen Sinne. Auskunft darüber, auf welchen Gegenstand er gebissen hat, kann der Gilchinger nicht geben, weil er ihn „reflexartig verschluckt“ habe.
Auch die Vernehmung des Qualitätsmanagers Wurstherstellers dürfte ihm nicht weitergeholfen haben. Denn dieser gab vor Gericht an, dass das angelieferte Fleisch im Produktionsprozess mehrfach auf Fremdkörper geprüft werde. Neben Sichtkontrollen werde es durch Lochscheiben gepresst mit nur wenige Millimeter großem Durchmesser. Außerdem kämen Metalldetektoren zum Einsatz. Die Mitarbeiter würden Haarnetz und Mundschutz tragen und in einer Hygienezone, einem „Weißbereich“ arbeiten. Auf dem Weg dorthin müssten sie ein „Desinfektionsdrehkreuz“ passieren mit „Zwangsbeseifung“. Knochenstückchen in der Wurst ließen sich zwar „nicht zu 100 Prozent ausschließen“, Anhaltspunkte dafür gebe es im konkreten Fall aber nicht.
Das vom Vorsitzenden Richter vorgeschlagene Vergleichsangebot von 4600 Euro wollte der Kläger nicht annehmen. Ende November will das Gericht nun eine Entscheidung verkünden.
Ob dann schon das Urteil fällt oder ein Sachverständiger beauftragt wird zu klären, ob ein nur wenige Millimeter großer Fremdkörper den Zahn des 49-Jährigen gespalten haben kann, blieb offen. Nach den deutlichen Hinweisen des Richters muss der Gilchinger wohl aufpassen, sich nicht auch noch juristisch die Zähne auszubeißen. ANDREAS MÜLLER