Karlsruhe – Der rechtskräftig als Waffenbeschaffer des NSU verurteilte Ralf Wohlleben muss seine verbliebene Gefängnisstrafe antreten und bis weiterhin absitzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte es ab, die restliche Haft zur Bewährung auszusetzen. Unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses d
Dieser Artikel (ID: 1749955) ist am 23.11.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 6), Wasserburger Zeitung (Seite 6), Mangfall-Bote (Seite 6), Chiemgau-Zeitung (Seite 6), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 6), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 6), Neumarkter Anzeiger (Seite 6).