Karlsruhe – Der rechtskräftig als Waffenbeschaffer des NSU verurteilte Ralf Wohlleben muss seine verbliebene Gefängnisstrafe antreten und bis weiterhin absitzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte es ab, die restliche Haft zur Bewährung auszusetzen. Unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit könne „eine vorzeitige Haftverschonung nicht verantwortet werden“, teilten die Richter mit. In einem halben Jahr könnte Wohlleben einen neuen Antrag stellen.
Wohlleben war 2018 im Prozess um die NSU-Morde zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe wegen Beihilfe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München war zu der Überzeugung gelangt, dass Wohlleben den NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos mit einem Komplizen die Pistole besorgt hatte, mit der sie bundesweit acht Männer türkischer Herkunft und einen griechischstämmigen Mann ermordeten.