Lange Haft für 16-Jährige

von Redaktion

Sie hat mit 25-Jährigem ihre gleichaltrige Freundin ermordet

Memmingen – Nach dem Mord an einer 16-Jährigen in Schwaben sind zwei Angeklagte zu langen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Ein 26 Jahre alter Mann erhielt am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe, eine mitangeklagte erst 16 Jahre alte Jugendliche eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Die vom Gesetz vorgesehene Höchststrafe wäre für sie zehn Jahre gewesen.

Das Urteil wegen gemeinschaftlichen Mordes wurde am Landgericht Memmingen vom Vorsitzenden Richter Thomas Hörmann hinter verschlossenen Türen gesprochen. Das Gericht hatte wegen des Alters der angeklagten Jugendlichen für einen großen Teil des Verfahrens die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Urteil wurde nach der Verhandlung bekannt gegeben.

Das Duo hatte laut Anklage die Jugendliche vor einem Jahr im November 2021 in der Nähe des Memminger Flughafens unter einem Vorwand unter Drogen gesetzt, mit einer Flasche niedergeschlagen und erstochen. Alle drei kannten sich und waren befreundet.

Die Leiche wurde damals in der Nähe des Allgäu Airports bei Memmingen gefunden. Die Eltern des Mädchens hatten ihre Tochter vermisst gemeldet, als die 16-Jährige an einem Sonntagabend nicht mehr nach Hause kam. Am nächsten Tag wurde die Tote entdeckt und kurze Zeit später wurden auch die beiden damals 15 und 25 Jahre alten Verdächtigen festgenommen.

Das Motiv für die Tat blieb bei den Ermittlungen zunächst unklar. Das Landgericht ging nun von einer Rachetat aus, die wesentlich von der angeklagten 16-Jährigen ausging. Hintergrund soll gewesen sein, dass die Freundschaft der Jugendlichen zerbrochen gewesen sei. Das Gericht sah „eine Motivlage aus Rache und Wut“.

Der angeklagte Denis G. hat vor Gericht die Tat eingeräumt, sie jedoch als Kurzschlusshandlung dargestellt. Die Mitangeklagte Angelina A. räumte ihre Anwesenheit bei dem Verbrechen ein, bestritt jedoch eine Beteiligung daran. Der 25-Jährige muss zudem den Eltern der Getöteten ein Schmerzensgeld von 50 000 Euro zahlen. Im September hatte das Gericht die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen, weil der Verteidiger der 16-Jährigen dies beantragt hatte.

Bei jugendlichen Angeklagten sind Prozesse grundsätzlich nicht öffentlich. Bei Prozessen, bei denen zusätzlich auch ein Erwachsener angeklagt ist, wird hingegen im Regelfall vor Publikum verhandelt. Wegen der schlechten psychischen Verfassung der beschuldigten Jugendlichen war das in diesem Fall anders.  mm/lby

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