Wolfratshausen – Dass Rutschen ein Gefahrenpotenzial bergen, bekam im August 2021 ein Familienvater schmerzhaft zu spüren. Im Wolfratshauser Freizeitpark Märchenwald brach er sich auf der geraden Röhrenrutsche namens „Freier Fall“ den rechten Fuß. Er verklagte den Geschäftsführer des Parks auf 36 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Gestern wurde vor dem Landgericht München II verhandelt.
Zusammen mit seiner knapp siebenjährigen Tochter war der Vater auf einem Teppich gestartet. Das hätte er eigentlich nicht gedurft. Die Benutzungsordnung sieht vor, dass nur Kinder bis sechs Jahre zusammen mit einem Erwachsenen fahren dürfen. Dem Mädchen passierte nichts. Der Fuß des Vaters geriet an die Außenbande, er verdrehte sich so, dass er am Ende quer stand.
Aus Sicht des Klägers musste es Sicherheitsmängel gegeben haben. Doch der TÜV, der noch drei Wochen zuvor die Rutsche turnusgemäß überprüft hatte, konnte nichts festellen. „Es gibt halt ein allgemeines Lebensrisiko“, bemerkte der Vorsitzende Richter Jürgen Krusche. Der Klage des Vaters machte er wenig Hoffnung auf Erfolg. Trotzdem ließ er zu, dass ein Gutachten eingeholt wird. Der Prozess dauert an. wal