Landtag soll über Beamten-Zulagen beraten

von Redaktion

VON CHRISTIAN DEUTSCHLÄNDER

München – Die Staatsregierung hat die Pläne für die neuen Orts- und Familienzuschläge auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte den Vorschlag von Finanzminister Albert Füracker (CSU). Jetzt liegt die Entscheidung beim Landtag, wo ebenfalls mit Zustimmung mindestens durch CSU und Freie Wähler zu rechnen ist.

Im Kern werden Beamte im teuren Ballungsraum München, vor allem mit Kindern, deutlich besser gestellt als bisher, um teils deutlich über 100 Euro pro Monat. Auch Beamte, die Angehörige pflegen, erhalten höhere Zulagen. Ebenso gibt es mehr Geld für Referendare. Verlierer soll es unter den Beamten nicht geben, es gilt eine Besitzstandswahrung. Den Steuerzahler kostet das Projekt nächstes Jahr fast eine halbe Milliarde Euro, weil die Zulagen rückwirkend ab 2020 berechnet werden. Auch das entspricht einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts von vor zwei Jahren.

Beamtenbund-Chef Rainer Nachtigall lobte die Einigung ausdrücklich als „sehr durchdacht“. Damit setze Bayern trotz finanziell schwieriger Zeiten im Haushalt „ein deutliches Signal der Anerkennung gegenüber den Beschäftigten“. Nachtigall hebt hervor, dass der Gesetzentwurf die Pflegenden deutlich besserstellt. Nach dem Entwurf werden im Haushalt zu pflegende Angehörige rechnerisch wie eigene Kinder betrachtet. Den Pflegenden steht damit auch ein Orts- und Familienzuschlag zu. Das sei „ein gänzlich neuer und den aktuellen Zeiten sehr entsprechender Ansatz“, sagte Nachtigall nach der Kabinettssitzung in München.

Den größten Nutzen haben wohl Beamte mit Kindern, die in der Stadt, im Landkreis oder in mehreren größeren Orten des Umlands wohnen. Hier gilt, weil das Wohnen exorbitant teurer ist als im Rest der Republik, die höchste Ortsklasse 7. Das heißt für ledige oder verheiratete Beamte einen Zuschlag von 136,21 Euro monatlich zu bekommen, ungefähr auf dem Niveau von bisher, allerdings nun auch für sehr hohe Besoldungsgruppen. Mit Kindern gibt es noch viel mehr: 436,84 Euro (ein Kind), 627,87 Euro (zwei). Das sind die Werte für 2023. Die Sätze für die Jahre 2020 bis 2022 liegen darunter.

Der Richterverein indes hatte im August und November die Pläne deutlich kritisiert und von einer intransparenten Berechnungsgrundlage gesprochen. Der Gesetzentwurf werde „absehbar keiner verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhalten“. Es gebe eine „irritierende Fokussierung allein auf die Belange“ der in München und den umliegenden Gemeinden wohnenden Staatsdiener.

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