Unesco-Bewerbung bleibt bestehen

von Redaktion

Prozess: Sieben Kläger aus dem Landkreis wollten Antrag kippen

Garmisch-Partenkirchen – Die Bewerbung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen um das Prädikat Unesco-Weltkulturerbe hat weiter Bestand. Das Verwaltungsgericht München wies gestern eine Klage von sieben Bewohnern aus dem Landkreis ab. Die fünf Männer und zwei Frauen hatten versucht, die Bewerbung zu stoppen.

Obwohl noch keine Urteilsbegründung vorliegt, dürften die Kulturerbe-Gegner an der Zulässigkeit und der Befugnis der Klage gescheitert sein. Denn die Bewerbung, die bereits beim Unesco-Gremium in Paris vorliegt, kann nicht mehr zurückgenommen werden. Mit einer Einschätzung der Erfolgsaussichten wird erst in 2023 gerechnet. Die Kläger hatten aus Sorge und Misstrauen um eine europäische Bevormundung geklagt. „Ich habe Angst um unsere Heimat“, sagte Georg Porer (59), Taxifahrer und Nebenerwerbslandwirt aus Wallgau. „Wenn der Wolf auf der Alm steht, sitze ich nicht in dem Gremium, wo besprochen wird, was passiert“, sagte er. Durch den neuen Status befürchten die Kläger auch Beeinträchtigungen bei Bauvorhaben. Plan sei, dass die Flächen möglichst unbebaut bleiben. ANGELA WALSER

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