„Bayern ist ein Freistaat. Die Landesfarben sind Weiß und Blau“ – so beginnt Artikel 1 der Bayerischen Verfassung. Entgegen verbreiteter Ansicht ist die Verfassung kein dröges Paragrafenwerk im Juristendeutsch. Sie enthält viele eingängige, manchmal antiquiert klingende, aber immer noch höchst aktue
Dieser Artikel (ID: 1754971) ist am 01.12.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 7), Wasserburger Zeitung (Seite 7), Mangfall-Bote (Seite 7), Chiemgau-Zeitung (Seite 7), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 7), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 7), Neumarkter Anzeiger (Seite 7).