„Bayern ist ein Freistaat. Die Landesfarben sind Weiß und Blau“ – so beginnt Artikel 1 der Bayerischen Verfassung. Entgegen verbreiteter Ansicht ist die Verfassung kein dröges Paragrafenwerk im Juristendeutsch. Sie enthält viele eingängige, manchmal antiquiert klingende, aber immer noch höchst aktuelle Passagen. Zum Beispiel: Kinder sind „das köstlichste Gut eines Volkes“ (Artikel 125). Schulen sollen nicht nur „Wissen und Können“ vermitteln, sondern auch „Herz und Charakter“ (Artikel 131). Dort heißt es auch, Buben und Mädchen seien in Säuglingspflege zu unterrichten. In Artikel 141 ist garantiert, dass Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und „sonstigen landschaftlichen Schönheiten“ frei zu halten sind – einer der wohl am häufigsten missachteten Artikel.
Nachlesen kann man dies in unserem „Münchner Merkur Magazin“ zur Verfassung – in ihm sind alle 188 Artikel im Wortlaut abgedruckt, zudem gibt es Interviews und Texte zur Entstehungsgeschichte (zu beziehen über www.bavariashop.de). dw