Bad Wiessee/München – Der Streit um Umbau und Nutzung der Saurüsselalm in Bad Wiessee (Kreis Miesbach) ist vor dem Münchner Landgericht fortgesetzt worden. Geklagt hatte die Lokale Stimme. Mit der Klage gegen Eigentümer Franz Josef Haslberger will sie die Aufhebung des gegen ihre Mitarbeiter verhängten Betretungs- und Fotografierverbots erreichen.
Offenbar war die kritische Berichterstattung über Gentrifizierungstendenzen auf der Alm dem Eigentümer ein Dorn im Auge. Von Sterneküche und Champagnerpartys ist die Rede. Die Lokale Stimme sieht sich in ihrer Pressefreiheit verletzt. Über ein Thema, das „lokal sehr strittig“ sei, müsse seine Mandantin berichten dürfen, argumentierte der Anwalt. Außerdem verstoße das Fotografierverbot gegen den Gleichheitsgrundsatz: „Da fotografiert jeder“, hieß es.
Haslberger selbst war nicht erschienen. Sein Anwalt entgegnete, dass die Verbote vom Hausrecht gedeckt seien. Dem schloss sich der Richter an: Ein Eigentümer dürfe mit seinem Eigentum so verfahren, wie er wolle. Die Grenzen des Hausrechts seien erreicht, wenn das Informationsinteresse das Eigentumsinteresse überwiegt. Dafür fehlten jedoch Anhaltspunkte. Das Eigentum berechtige zu Ungleichbehandlungen: So dürfe ein Wirt etwa Stammgäste privilegieren.
Den Vergleichsvorschlag des Gerichts, das Betreten zuzulassen, das Fotografierverbot aber aufrechtzuerhalten, lehnte Haslbergers Anwalt ab. Im Februar soll eine Entscheidung verkündet werden. am