Das Landgericht München II war überzeugt, dass Manfred Genditzki die Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt hatte, um zu vertuschen, dass er sie in einem Streit verletzt hatte. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ihm vorgeworfen, er habe einen Diebstahl vertuschen wollen – was sich nicht beweisen ließ.
Dieser Artikel (ID: 1760800) ist am 10.12.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).