Das Landgericht München II war überzeugt, dass Manfred Genditzki die Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt hatte, um zu vertuschen, dass er sie in einem Streit verletzt hatte. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ihm vorgeworfen, er habe einen Diebstahl vertuschen wollen – was sich nicht beweisen ließ. Anwältin Regina Rick erreichte beim Landgericht München I ein Wiederaufnahmeverfahren – mit neuen Gutachten. Wichtig ist der Todeszeitpunkt, der laut Rick unklar war, weil die Ermittler die Leiche drei Stunden im Wasser liegen ließen, ohne Wasser- und Raum-Temperatur zu messen. Mit einem modernen, thermodynamischen Verfahren ermittelte ein Experte in ihrem Auftrag den Todeszeitpunkt. Fazit: Genditzki komme nicht als Täter infrage. „Auch die fehlende Waschhaut und die Wegdrückbarkeit der Leichenflecke ergab einen deutlich späteren Todeszeitpunkt“, sagt Rick. In den früheren Prozessen hatte sich ein Experte festgelegt, dass die Seniorin nach einem Sturz nicht so in der Wanne liegen geblieben wäre. Auch das haben Experten laut Rick widerlegt. Zudem habe eine Zeugin ausgesagt, dass es eine Angewohnheit der Verstorbenen gewesen sei, ihre Schmutzwäsche in der Wanne einzuweichen und sie dabei schon öfter gestürzt sei. „Die Aussage hielt die Staatsanwaltschaft für irrelevant.“ caz