Miesbach: Wer hat Papas Urne gestohlen?

von Redaktion

Miesbach – Franz R. (Name geändert) ist verzweifelt. „Koana konn sich vorstellen, wie’s is“, sagt er im Gerichtssaal. Als er im August vorletzten Jahres aus der Kirche kommt, ist die Urne mit den Überresten seines verstorbenen Vaters verschwunden. Die Polizei kann weder den Täter ermitteln, noch was mit der Urne geschehen ist. Es gibt allerdings Gerüchte: Sein Vater habe geäußert, im Miesbacher Stadtweiher beigesetzt werden zu wollen. Hat jemand die Urne gestohlen, um sie oder die Asche in den Weiher zu werfen?

R. sagt, er habe keinen Verdacht, wer die Urne gestohlen hat. Er macht den Bestattungsunternehmer für das Verschwinden verantwortlich. Dessen Mitarbeiter hätten besser auf die Urne aufpassen müssen. Dies gelte umso mehr, als kurz vorher ebenfalls Urnen gestohlen worden seien. „Eine lückenlose Überwachung“ sei nicht möglich und auch nicht „übliche Praxis“, entgegnet der Anwalt des Bestatters. Gleichzeitig räumt er ein, dass der Vorfall „schrecklich“, ein „Super-Gau“ sei.

Franz R. fordert trotzdem 10 000 Euro Schmerzensgeld. Die Vorsitzende Richterin macht ihm keine großen Hoffnungen. Zwar sei es Aufgabe des Bestatters, „die Urne ins Grab zu bringen“. R. habe jedoch keine vertraglichen Ansprüche, weil nicht er das Bestattungsunternehmen beauftragt habe, sondern seine Schwester. Warum sich die Schwester der Klage nicht angeschlossen hat, bleibt offen.

Das Begehren des Sohnes sei „nachvollziehbar“, erkennt die Richterin an, bezweifelt allerdings, ob eine Aufarbeitung mit juristischen Mitteln möglich ist: „Ein Urteil würde die Umstände nicht ändern“, erklärt sie und regt einen Vergleich an, auch wenn „Trauer, Leid und Schmerz“ in Geld aufzuwiegen, schwierig sei. Letztlich einigen sich die Parteien gestern auf eine Zahlung von 5000 Euro – um den Streit endgültig zu beenden.

Vielleicht meldet sich ja doch noch jemand, der weiß, wo der Vater von Franz R. beigesetzt ist. Ein anonymer Hinweis würde dem Sohn wohl reichen. ANDREAS MÜLLER

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