Traunstein – Im Fall einer auch gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. gerichteten Zivilklage in einem Missbrauchskomplex hat das Landgericht Traunstein für Ende März eine mündliche Verhandlung in Aussicht gestellt. Das Gericht habe dafür den 28. März vorgeschlagen, berichteten mehrere Medien am Montag. Die an dem Klagekomplex beteiligten Parteien seien aufgefordert worden, bis Mitte Januar mitzuteilen, ob sie diesen Termin ermöglichen könnten.
In dem Fall geht es um den pädophilen Priester Peter H., der in den Bistümern Essen und München-Freising als Sexualstraftäter auffiel.
Ein Rechtsanwalt eines Opfers des Priesters reichte im Juni eine Feststellungsklage ein, um eine Feststellung der Schuld der Kirche an dem Missbrauch zu erreichen. Daraus könnte sich ein Schadenersatzanspruch ergeben.
Strafrechtlich sind die Vorwürfe bereits verjährt. Papst Benedikt war in der Zeit des Wechsels des pädophilen Priesters aus Essen nach München als Erzbischof Joseph Ratzinger in München und Freising tätig.
Die Klage richtet sich auch gegen seinen Nachfolger, Kardinal Friedrich Wetter. Benedikt will nichts von H.s Vorgeschichte gewusst haben.