Holzkirchen – Nicht jede Beleidigung lässt sich im Nachhinein als Meinungsfreiheit verkaufen. Diese Erfahrung machte gestern eine Mutter aus Holzkirchen (Kreis Miesbach). Die 50-Jährige hatte einem Arzt im niedersächsischen Bramsche eine Mail geschrieben. Damit reagierte sie auf dessen Aussage: „Ich behandele keine Impfgegner.“ Die Mutter schrieb: „Eine bodenlose Unverschämtheit. Ich bin überzeugt, Sie hätte Hitler damals groß gemacht.“ Dieser Satz kostete die 50-Jährige 1000 Euro.
Diese Geldstrafe verhängte nämlich das Landgericht München II. Der Vorsitzende Richter Johannes Feneberg deutete die Aussage als eindeutige Beleidigung. „Der Inhalt erschöpft sich, ihn zu diffamieren“, sagte der Richter und: „Da wird ein Mensch als Nazi bezeichnet.“ Der Mediziner war nach der Publikation seiner Einstellung in einer Boulevard-Zeitung von einer Welle von Hass-Mails überrollt worden. Seine Mitarbeiter mussten sich in anonymen Anrufen beschimpfen lassen. Er selber bekam Morddrohungen. Letztendlich wurde die Praxis unter Polizeischutz gestellt.
Das hatte die Angeklagte im Berufungsverfahren natürlich nicht gewollt. Doch mit ihrer Mail warf sie dem Mediziner vor, dass er sich jederzeit in ein Nazi-Regime hätte einspannen lassen. Außerdem wünschte sie ihm, dass seine Praxis pleitegehen möge. „Pfui Teufel, dass Sie sich nicht schämen“, schrieb sie zum Abschluss.
Der Staatsanwalt hätte die Geldstrafe gerne auf 1400 Euro erhöht. Doch der Richter beließ es bei dem erstinstanzlichen Urteil. wal