Aschaffenburg – Weil er aus Rachsucht einen Bekannten zu einem tödlichen Sprung in den Main gebracht haben soll, ist ein Mann in Aschaffenburg zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht hat ihn der gefährlichen Körperverletzung in Tatmehrheit mit Totschlag in mittelbarer Täterschaft für schuldig befunden. Das Gericht ordnete zudem an, den Mann in einer Entziehungsanstalt unterzubringen.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zuvor lebenslange Haft wegen Mordes und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren beantragt.
Laut Anklage hatte der 35-Jährige dem Opfer in der Tatnacht eine Abreibung verpassen wollen. Dazu habe er den 30-Jährigen erst malträtiert und ins Wasser geschickt und ihn dann gezwungen, zu einer mehr als einen Kilometer entfernten Fußgänger- und Eisenbahnbrücke zu laufen. Nach dem Sprung von der Brücke hatte das Opfer keine Chance.