Badewannenmord: Prozess beginnt

von Redaktion

Landgericht München I verhandelt ab 26. April 2023

Rottach-Egern – Das Landgericht München I hat im Wiederaufnahme-Verfahren um den Badewannenmord die Termine festgezurrt. In vier Monaten, am 26. April 2023, wird der Fall zum insgesamt dritten Mal verhandelt. Bis zum 7. Juli sind 20 Verhandlungstage angesetzt.

Der angeklagte Hausmeister Manfred Genditzki (62) wird erstmals als freier Mann im Gericht erscheinen können. Er wurde heuer im August nach 13 Jahren aus der Haft entlassen. Zweimal war er zuvor wegen Mordes an einer 87-Jährigen in Rottach- Egern (Kreis Miesbach) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im erneuten Wiederaufnahme-Verfahren konnte seine Verteidigerin Regina Rick mit einem noch recht unbekannten Modell zur Errechnung des Todeszeitpunktes einen Erfolg landen. Demnach käme der Hausmeister nicht als Täter infrage. Bislang gingen die Gerichte davon aus, dass er 2008 die alte Frau in eine gefüllte Badewanne stieß und sie dort ertrank. Er hatte die Tat stets bestritten.  wal

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