Das Erbe des Hefe-Chefs: Fall für die Justiz

von Redaktion

VON VERENA MÖCKL

Passau – Herbst 2021: Niels Armin Kampmann, der ehemalige Leiter der Passauer FX Wieninger Hefefabrik und Schwiegersohn des bekannten Dichters Hans Carossa, liegt im Sterben. Er hat keine Kinder. Er wird von einer Pflegerin betreut, die sich um ihn seit dem Tod seiner Frau Eva, der Tochter von Dichter Carossa, kümmert. Kurz nachdem Kampmann im Alter von 95 Jahren am 11. September 2021 gestorben ist, tauchen auf einmal zwei Testamente auf. In Handschrift. Die heute 54-jährige Geschäftsführerin des Pflegedienstes soll sein Geld, seinen Grundbesitz und den dichterischen Nachlass von Carossa erben. Rechtsanwälte sind skeptisch und schalten die Staatsanwaltschaft ein. Handelt es sich um Betrug?

Eigentlich beschäftigt sich das Nachlassgericht mit solchen Fällen. Doch „es besteht der Verdacht, dass der Erblassers, das Testament nicht selbst verfasst hat, sondern dieses von der Pflegekraft gefälscht wurde“, teilt der Passauer Oberstaatsanwalt Walter Feiler auf Nachfrage mit.

Laut Staatsanwaltschaft gibt es konkrete Anhaltspunkte. Dem Gericht ist die Pflegerin bereits bekannt. Sie soll schon zu Lebzeiten versucht haben, Kampmann zu betrügen. „Sie soll den Erblasser bewegt haben, eine Vollmacht für sie für die Vermögenssorge auszustellen, die über den Tod hinaus Gültigkeit hat“, sagt Oberstaatsanwalt Walter Feiler. Rechtsanwälte befürchteten damals, dass die Pflegedienst-Chefin das Vermögen veruntreuen könnte, denn der Pflegedienst hat Monatsrechnungen im hohen fünfstelligen Bereich gestellt.

Dass Pfleger als Erben bestimmt werden, ist nichts Ungewöhnliches. „Das kommt immer wieder vor, ist aber unwirksam“, sagt Paul Grötsch, Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht. Denn gesetzlich ist es laut dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz nicht erlaubt, dass Pflegekräfte in Pflegeheimen, betreuten Wohngemeinschaften und betreuten Wohngruppen das Vermögen von Personen erben können. „Die Abhängigkeit von der pflegebedürftigen Person zu ihrem Pfleger ist groß. Das kann ausgenutzt werden, indem teils bewusst oder unbewusst Druck ausgeübt wird“, sagt Grötsch. Der Gesetzgeber will auch vermeiden, dass reiche Heimbewohner, die ein stattliches Erbe versprechen, von Pflegekräften bevorzugt werden.

Doch es gibt Ausnahmen. „Tages- und Nachtpflege und ambulante Pflegedienste“, sagt Erbrechtsspezialist Grötsch. Im Carossa-Fall steht der Erbin gesetzlich nichts im Weg, da sich die ambulante Pflegekraft um eine Einzelperson kümmerte. „Es bestehen in Bayern keine Regelungen hinsichtlich einer Berechtigung von ambulanten Diensten, Nachlässe anzunehmen“, teilt das bayerische Gesundheitsministerium mit.

Die Staatsanwaltschaft hat nun ein graphologisches Gutachten beim Landeskriminalamt in Auftrag gegeben. Damit soll geklärt werden, ob es sich bei dem Testament wirklich um die Handschrift des Verstorbenen handelt. Was mit dem offenbar stattlichen Carossa-Nachlass passieren wird, ist unklar.

Die Pflegedienst-Chefin will sich auf Nachfrage nicht äußern. Laut Staatsanwaltschaft beruft sie sich darauf, dass das Dokument echt ist und möchte einen Erbschein haben. „Ob man beweisen kann, dass das Testament gefälscht ist, steht noch im Raum“, sagt Feiler. Er hofft, dass das Ergebnis des Gutachtens in den nächsten drei Monaten vorliegt.

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