München – Der Freistaat Bayern muss nicht für einen gescheiterten Maskendeal zahlen: Das Landgericht München I hat am Freitag die Klage eines fränkischen Unternehmers abgewiesen. Dieser hatte darauf gesetzt, Corona-Schutzmasken an das Land Bayern zu verkaufen.
In dem Prozess ging es um Schadenersatz in Höhe von 1,58 Millionen Euro, nachdem ein Geschäft über die Abnahme medizinischer Masken zu Beginn der Pandemie am Ende doch platzte. Der Unternehmer hatte zu diesem Zeitpunkt schon 400 000 Masken importiert.
Das Landgericht wies seine Klage dennoch ab, weil er nach Auffassung der Zivilkammer nicht nachweisen konnte, dass ein Vertrag mit dem Freistaat zustande gekommen war. Auch nach der Einigung auf einen bestimmten Stückpreis pro Maske sei noch offen gewesen, ob die angebotenen Masken überhaupt den Qualitätswünschen des Freistaats entsprachen, erläuterte das Gericht.
Es ging vor allem um die Frage, ob bei den Verhandlungen ein mündlicher Vertrag zustande gekommen war oder nicht. Entscheidend war dabei ein Telefonat zwischen dem Amtschef des bayerischen Gesundheitsministeriums und einem Bekannten von Ex-Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), der das Geschäft für den befreundeten Unternehmer vermitteln sollte. Es handelte sich um den Skilehrer ihrer Kinder.
Das bayerische Gesundheitsministerium begrüßte die Entscheidung des Gerichts. dpa