München – Nach jahrelangem Rechtsstreit darf sich ein bayerischer Polizist nun ein Tattoo mit dem Schriftzug „Aloha“ stechen lassen. Die Genehmigung sei für den konkreten Einzelfall erteilt worden, teilte das Innenministerium mit. Bedingung sei, dass der Mann die Tätowierung im Dienst so verdeckt, d
Dieser Artikel (ID: 1775309) ist am 07.01.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 9), Wasserburger Zeitung (Seite 9), Mangfall-Bote (Seite 9), Chiemgau-Zeitung (Seite 9), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 9), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 9), Neumarkter Anzeiger (Seite 9).