IN KÜRZE
Testpflicht in Heimen gilt wieder
Über die Weihnachtsfeiertage hatte das bayerische Gesundheitsministerium die Testpflicht in den Heimen gelockert. Seit gestern gelten wieder die alten Regeln: Wer einen Bewohner eines Pflegeheims oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung besuchen möchte, braucht einen negativen Corona-Test