Über die Weihnachtsfeiertage hatte das bayerische Gesundheitsministerium die Testpflicht in den Heimen gelockert. Seit gestern gelten wieder die alten Regeln: Wer einen Bewohner eines Pflegeheims oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung besuchen möchte, braucht einen negativen Corona-Test. Die Regelung steht in der Kritik, weil viele Senioren deswegen weniger Besuch bekommen. Grundlage der Regelung ist das Infektionsschutzgesetz, das bis 7. April gültig ist.