Perr kämpft gegen Bischöfe

von Redaktion

Missbrauchsopfer (38) will sein Leben in den Griff kriegen

Garching/Alz – Die Erfahrung von Missbrauch ruinierte sein Leben – nun will Andreas Perr Gerechtigkeit. Mit seiner Klage setzt er nicht nur den pädokriminellen Pfarrer Peter H., sondern weitere Kirchenobere unter Druck. Der Mann, der den Ex-Papst verklagte, tritt nun in die Öffentlichkeit. Nicht mehr er, sondern die Täter sollen sich schämen. Andreas Perr (38) kämpft darum, sein Leben in den Griff zu kriegen.

Im Juni 2022 hatte er beim Landgericht Traunstein Klage eingereicht – nicht nur gegen Pfarrer H., sondern auch gegen das Münchner Erzbistum, Kardinal Wetter und den inzwischen verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI., weil sie durch ihr Verhalten die Taten von H. mit ermöglicht hätten. „Ich bin sehr stolz darauf, was jetzt geschieht“, sagt er gegenüber Correctiv, Bayerischem Rundfunk und „Der Zeit“. „Für mich ist es einfach besser, zu sagen, was passiert ist, und das hilft mir.“ Als Zwölfjähriger sei er von Peter H. missbraucht worden – seine Mutter glaubte ihm nicht, er stürzte ab, geriet ins Drogenmilieu, dann folgten Haftstrafen und die Behandlung als suchtkranker Straftäter. 2010, als der Missbrauchsskandal ans Licht geriet, wurden auch die Vorwürfe gegen Pfarrer H. bekannt. Obgleich die meisten Taten verjährt sind, klagt Perr. Er wird von dem Berliner Juristen Andreas Schulz vertreten, der bekannt für unorthodoxes Vorgehen ist. So erstritt er vom libyschen Regime unter Gaddafi dreistellige Millionenbeträge für die Opfer des La-Belle Terroranschlages. H. räumte gemeinsames Schauen von Pornofilmen ein und bot eine Entschuldigung an. Die Klage aber wies er zurück. Perrs Anwalt kontert: Das sei eine Bagatellisierung.

Vor dem Landgericht Traunstein ist noch kein Termin für eine Verhandlung festgesetzt. Gestern wurde ein Schreiben bekannt, das großen Wirbel verursachte. Es erschien so, als würde das Erzbistum nicht darauf verzichten wollen, auf Verjährung zu plädieren. Dazu stellte die Amtschefin des Ordinariats, Stephanie Herrmann, klar: Darüber sei noch nicht entschieden. Es gebe eine Frist bis zum 24. Januar.

Michaela Huber von der Unabhängigen Aufarbeitungskommission ist aufgebracht über die Verwirrung: „Da werden Betroffene, Gläubige und die gesamte Gesellschaft manipuliert, was der Sache gar nicht dienlich ist.“ Sie habe Kardinal Marx tief betroffen vom Missbrauchsthema erlebt – dazu passe es nicht, auf Verjährung zu setzen. „Offenbar stimmt es nicht. Ich gehe davon aus, dass die das anders entscheiden.“ M.BENSMANN/C.MÖLLERS

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