Mittenwald – Im Innenraum der Bergstation der Mittenwalder Karwendelbahn hat sich einiges verändert. Nicht nur das Restaurant ist umgestaltet, auch eine Brauanlage und eine Destillerie haben die Hauptaktionäre aus Heidenheim dort geschaffen – und sind dabei nicht immer den obligatorischen Weg über Gemeinde und Landratsamt gegangen. Für die Schnapsbrennerei hat das Landratsamt im Herbst 2021 einen Baustopp und eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Nun musste sich auch das Verwaltungsgericht München damit befassen.
Die Karwendelbahn AG wendet sich mit zwei Anfechtungsklagen gegen die Bescheide des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen. Es handle sich bei dem Anbau nicht um eine Schnapsbrennerei, sondern um eine „Schauanlage zur Imagesteigerung“, um höhere Fahrgastzahlen zu erreichen. Es sei auch nicht das Landratsamt zuständig, sondern die Seilbahnaufsicht bei der Regierung von Oberbayern.
Der Vorsitzende Richter hat zwar eingeräumt, dass die Bauordnung einen Vorbehalt bei Seilbahnen enthalte. Damit dieser greift, sei jedoch ein „unmittelbarer Zusammenhang mit der Seilbahn“ erforderlich. Daran fehle es hier: Es handele sich vielmehr um einen „Anbau an eine Gaststätte“.
Die Entscheidung des Gerichts wird den Beteiligten schriftlich mitgeteilt. Der Richter gab aber deutlich zu erkennen, dass wohl beide Klagen abgewiesen werden. ANDREAS MÜLLER