Pfarrer Peter H. muss vor Gericht erscheinen

von Redaktion

Traunstein – Am 28. März findet vor dem Landgericht Traunstein die mündliche Verhandlung im Zivilverfahren um Schadensersatzansprüche des Missbrauchsopfers Andreas P. aus Garching an der Alz statt. P. klagt gegen den Pfarrer Peter H., ihn als Jugendlichen missbraucht zu haben. Gleichfalls will er gerichtlich klären lassen, ob das Erzbistum München und Freising sowie die ehemaligen Erzbischöfe Friedrich Wetter und Joseph Ratzinger als Vorgesetzte von H. in Haftung genommen werden können für den Schaden, den er erlitten hat. Das Gericht hat das persönliche Erscheinen von Pfarrer H. angeordnet, der trotz vorheriger Missbrauchstaten nicht nur in Garching/Alz, sondern auch in Grafing (Kreis Ebersberg) und in Bad Tölz als Seelsorger eingesetzt worden war. Das Erzbistum schickt einen „informierten Vertreter“. Kardinal Wetter muss nicht erscheinen.  cm/kna

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