München – In einem seit 2018 währenden Rechtsstreit um Videoüberwachung in einem Oberpfälzer Fitnessstudio streben beide Seiten nun eine gütliche Einigung an. Ein Verhandlungstermin vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof war gestern ohne Urteil zu Ende gegangen. Sollten sich die Parteien nicht einigen, könne das Gericht ohne weitere Verhandlung ein Urteil sprechen.
Die Klägerin, die ein Fitnessstudio in der Oberpfalz betreibt, wendet sich gegen die vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht ausgesprochene Untersagung der Videoüberwachung der Trainingsflächen. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte diese Untersagung in erster Instanz für rechtmäßig erachtet. Die Berufung der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht Ansbach zugelassen – weil die Frage der Zulässigkeit einer Videoüberwachung in Fitnessstudios in der Rechtsprechung noch nicht geklärt sei.
Ein Kunde des Fitnessstudios hatte sich im Januar 2018 an die Datenschutzaufsichtsbehörde gewandt und die Kameraüberwachung geschildert. Aus Sicht der Klägerin soll durch die Überwachung unter anderem Diebstahl, Vandalismus und sexueller Belästigung vorgebeugt werden. Die Kameras durch mehr Personal zu ersetzen, wäre finanziell nicht leistbar, argumentierte sie.