Attenkirchen – Am 19. September 1873 kam es im Pfarrdorf Attenkirchen zu einem Zwischenfall, der weit über die Grenzen des Königlichen Landgerichts Moosburg für Gesprächsstoff sorgte. Wie die Zeitungen landauf und landab berichteten, war ein Streit im Pfarrhof Attenkirchen zwischen dem Pfarrer und seinem Kooperator derart eskaliert, dass der Fall über zwei Gerichtsinstanzen verhandelt werden musste.
Im stattlich ausgestatteten Pfarrhof zu Attenkirchen in der Hallertau residierte seit einigen Jahren der 47-jährige Pfarrer Karl Sterr. Sein über 20 Jahre jüngerer Kooperator Mathias Schmid lebte ebenfalls im Pfarrhof, aber in einer äußerst bescheiden eingerichteten Schlafkammer. Etwas besser ausgestattet und offenbar der Hierarchie des Hauses entsprechend wohnte wie allgemein üblich auch die Pfarrhaushälterin in dem großen Gebäude.
Die resolute Frau, im Volksmund wegen ihres häufigen Tragens eines Gesichtsschleiers etwas abwertend als „Schleiereule“ bezeichnet, war nicht besonders beliebt in der Pfarrgemeinde. Man sagte ihr nach, sie sei „ständig aufgeregt, reizbar und aggressiv“, wobei selbst der Pfarrer sich einschüchtern lassen würde. Als nun Kooperator Schmid seine Kammer aufräumte, kam die Haushälterin um die Ecke. Der junge Geistliche klagte ihr, dass er in seinem Bett nicht mehr richtig liegen könne, weil der Strohsack so ausgelegen sei. Er fragte, ob sie nicht frisches Stroh nachfüllen könne.
Da war der Kooperator aber an die Falsche geraten: Sie bedachte den Priester lautstark mit „nicht gerade schmeichelhaften Titularien“ und erklärte ihm: „Ja wos denkans denn eana, sie Kooperaterl, i soll eana an Strohsog eifülln, sunst nix mehr, des follat ma grad no ei.“ Aufgeschreckt durch das Geschrei eilte der Pfarrer in das „Gemach“ und erfuhr postwendend von der „jungfräulichen Hauserin“, welch abwegigen Auftrag das „Kooperaterl“ ihr erteilt hatte.
Die Anschuldigungen waren für den Pfarrer offenbar das Signal, seinen aufmüpfigen Hilfsgeistlichen „einmal tüchtig durchzubläuen“. Ohne Vorwarnung schlug er wie von Sinnen auf seinen Kooperator ein, sehr zum Wohlwollen der nebenstehenden Haushälterin. Erst als der junge Mann blutüberströmt mit ein paar eingeschlagenen Zähnen am Boden lag, endete die Tortur.
Am Tag darauf plagte den Pfarrer sein schlechtes Gewissen. Er bot seinem Glaubensbruder an, ihn in das Krankenhaus nach Moosburg zu bringen. Der malträtierte Jungpriester lehnte ab und begab sich seinerseits nach München zum Ordinariat, um den Vorfall zu melden.
Eine gütliche Einigung, die das Ordinariat vorschlug, war für den Kooperator nicht akzeptabel. Im Gegenteil. Er begab sich zum Königlichen Landgericht Moosburg und stellte Strafantrag wegen Körperverletzung.
Bereits am 9. Oktober 1873 kam es zum Prozess. Während ein paar befreundete Bauern aus der Pfarrei die Aussage des Pfarrers bestätigten, er habe aus Notwehr gehandelt und „demselben nicht auf das Maul geschlagen“, sondern nur den Mund zugehalten, behaupteten andere „angebliche Zeugen“ genau das Gegenteil. Den Verlust der Zähne könne sich der Pfarrer nur so erklären, dass sich sein Kontrahent bei dem Gerangel unglücklich gedreht habe.
Nach kurzer Beratung stand die Entscheidung fest: Pfarrer Karl Sterr wurde wegen Körperverletzung zu zehn Talern und zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt. Den größten Schaden aus diesem Prozess aber erlitt die Kirche, wie die Süddeutsche Post berichtet. In einem „Fall der gemeinsten Rohheit“ hat ein „Kulturlümmel als Religionslehrer in sittlicher Verkommenheit“ einer ganzen Gemeinde ihre Wertschätzung geraubt.
Doch Pfarrer Sterr ging in Berufung. Am 21. November 1873 fand beim Königlichen Bezirksgericht Freising als Gericht zweiter Instanz die Verhandlung statt. Unter großem Andrang des Publikums versuchte nun der Pfarrer mit sechs neuen Entlastungszeugen das Blatt zu wenden. Er scheiterte. Hier enden die Aufzeichnungen. Bekannt ist nur, dass Kooperator Mathias Schmid sehr bald abgelöst wurde und ein Jahr später auch ein neuer Pfarrer im Pfarrhof wohnte. ERNST KELLER