Urteil im Raser-Prozess: Zwei Jahre auf Bewährung

Oberdill/München – Im Raser-Prozess ist am Freitag ein Urteil gefallen: Der 26-jährige Angeklagte bekam zwei Jahre auf Bewährung. Er hatte im September 2019 auf der A 95 am Steuer eines 600-PS-Boliden die Kontrolle über das Fahrzeug verloren. Kurz vor dem Starnberger Dreieck war der Audi R8 Spyder b

Dienstag, 30. Juni 2026

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