Oberdill/München – Im Raser-Prozess ist am Freitag ein Urteil gefallen: Der 26-jährige Angeklagte bekam zwei Jahre auf Bewährung. Er hatte im September 2019 auf der A 95 am Steuer eines 600-PS-Boliden die Kontrolle über das Fahrzeug verloren. Kurz vor dem Starnberger Dreieck war der Audi R8 Spyder bei mehr als 300 km/h gegen einen Baum geprallt. Sein Freund, der auf dem Beifahrersitz gesessen hatte, starb.
Amtsrichterin Betina Dettenhofer verurteilte den 26-Jährigen wegen eines illegalen Autorennens und fahrlässiger Tötung. Bewährungszeit: vier Jahre. Währenddessen muss der Münchner Student 400 Stunden in der Altenpflege oder im Krankenhaus arbeiten. Außerdem muss er 20 Stunden bei einem Verkehrspsychologen verbringen. Seinen Führerschein wird er frühestens in drei Jahren zurückbekommen.
Lange Zeit nach dem Unfall hatte es geheißen, das Todesopfer sei auch der Fahrer gewesen. Die Richterin kritisierte, dass die Polizei diesen Verdacht so lange aufrechterhalten hatte, obwohl Gutachten ihn früh widerlegt hatten. Der Prozess am Freitag begann mit einer Überraschung: Es war zu einem Täter-Opfer-Ausgleich gekommen. Der Vater des Angeklagten hatte 50 000 Euro an die Familie des Opfers überwiesen. Das wirkte sich strafmildernd für den 26-Jährigen aus. Die Richterin riet dem jungen Mann zu einer Therapie. „Sie haben eine schwere Last auf Ihrem Gewissen“, sagte sie.
In seinen letzten Worten entschuldigte sich der Student – auch bei den Einsatzkräften. „Ich hoffe, dass ich irgendwann an einem Tisch mit der Familie meines Freundes sitzen kann“, sagte er. Die will laut ihrem Anwalt nicht in Berufung gehen. T. GMACH