Ein rätselhafter Flug nach Moskau

von Redaktion

Ambulanzjet fliegt von Bayern nach Russland und retour – Putin-Vertrauter an Bord?

München/Nürnberg – Flüge nach Moskau sind seit gut einem Jahr wegen des Krieges in der Ukraine verboten. Umso mehr sorgt die Reise eines Ambulanzjets von München in die russische Hauptstadt für Spekulationen.

Vergangenen Samstag hebt um 9.55 Uhr früh eine Bombardier Challenger 604 am Münchner Flughafen ab. Nach einem kurzen Zwischenstopp in Frankfurt geht es nach Moskau, wo der Jet nach einer Viertelstunde wieder abhebt und nach Nürnberg fliegt.

Das Flugzeug gehört der Nürnberger Charterfluglinie FAI Rent-a-jet, die VIP-Flüge, Fracht- und Express-Kurier-Flüge sowie Ambulanzflüge durchführt. Unter anderem wurde der Kremlkritiker Alexej Nawalny nach seiner Vergiftung 2020 mit einem Ambulanzjet von FAI Rent-a-jet nach Berlin zur Behandlung in der Charité geflogen. FC-Bayern-Star Thomas Müller saß 2021 nach einer Corona-Infektion im gleichen Flugzeug von Katar nach München, das jetzt nach Moskau und zurück flog.

Doch wer saß dieses Mal in dem Flieger nach Russland? Wegen des EU-Embargos gegen Russland sind keine Zivilflüge dorthin erlaubt – nur für medizinische Notfälle gibt es Ausnahmen.

Nach Informationen unserer Zeitung handelte es sich um den Rücktransport einer Person nach einer ärztlichen Behandlung nach Russland. Auf russischen Telegram-Kanälen wird nach Angaben des Bloggers Christo Grozev vom Rechercheteam Bellingcat darüber spekuliert, der russische Oligarch Sergej Roldugin (51) könne der Patient gewesen sein, der transportiert wurde. Roldugin ist Cellist am Konservatorium in Leningrad, aber auch milliardenschwerer Geschäftsmann. Er gilt als Vermögensverwalter von Wladimir Putin und er ist Taufpate von dessen 37-jähriger Tochter Maria.

Wurde Roldugin oder ein anderer Oligarch in München medizinisch behandelt? Wurde ein russischer Soldat in Deutschland operiert? FAI Rent-a-jet verweigert die Auskunft. Laut Bundesverkehrsministerium besteht für das Flugzeug „eine allgemeine Aus- und Einflugerlaubnis“. Ob ein Verstoß gegen Sanktionen vorlag, werde geprüft. JOHANNES WELTE

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