Bayern kippt die starren Bürgermeister-Regeln

von Redaktion

München – Händeringend Bürgermeister gesucht! Bayern lockert seine Regeln, um den Job als Kommunalpolitiker attraktiver zu machen. Der Ministerrat hat jetzt ein Paket an kleinen und großen Änderungen auf den Weg gebracht. Ohne Reformen werde es „zunehmend schwieriger, Bürger für die aktive Teilnahme an der Kommunalpolitik zu gewinnen“, sagte der zuständige Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Der größte Schritt ist schon bekannt: Die Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte soll ab 1. Januar 2024 komplett fallen. Bisher durfte nur gewählt werden, wer noch nicht 67 Jahre alt war. Für Bayerns größte Stadt ist das entscheidend: Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) kann nun im Jahr 2026 nochmal kandidieren und wird nicht zwangsweise in Pension geschickt. „Eine starre Altersgrenze ist nicht mehr zeitgemäß“, sagt Minister Herrmann, dessen Partei sich lange gegen diese Freigabe gesträubt hatte.

Eine große Reform gibt’s auch für kleine Gemeinden zwischen 2500 und 5000 Einwohnern. Auch sie sollen im Regelfall künftig einen hauptamtlichen Bürgermeister haben. „Die tatsächliche Entwicklung zeigt, dass in Gemeinden dieser Größe das Amt regelmäßig nur noch als hauptamtliche Tätigkeit ausgeübt werden kann.“ Der Bayerische Gemeindetag begrüßt die Änderung: „Wir hatten ursprünglich einen hauptberuflichen Bürgermeister ab 3000 Einwohnern gefordert, haben aber auch mit der Grenze ab 2500 kein Problem“, sagt Referent Hans-Peter Mayer. Wichtig sei, dass der Bürgermeister im Nebenjob per Gemeinderatsbeschluss und Satzungänderung auch künftig möglich bleibe.

In der Folge dürfte nun in etlichen Gemeinden die Diskussion entbrennen, ob sie einen hauptamtlichen Rathauschef wollen. Vor allem in ländlich strukturierten Landkreisen ist das ein Thema. So gibt es allein im Kreis Erding elf Gemeinden zwischen 2500 und 5000 Einwohnern, im Kreis Ebersberg sind es fünf. Auch Gemeinden wie Uffing, Farchant und Grainau (Kreis Garmisch-Partenkirchen), Marktl (Kreis Altötting) oder Moorenweis und Türkenfeld (Kreis Fürstenfeldbruck) bewegen sich in dieser Größenordnung.

Für mehrere tausend Gemeinderäte, Kreisräte und Bezirksräte versteckt sich im Paket eine weitere wichtige Neuerung. Sie können künftig die Kosten für die Betreuung von Angehörigen von der Kommune zurückbekommen, wenn sie zu einer Sitzung eilen müssen. Das betrifft Kinderbetreuung genauso wie Pflege. Hintergrund ist die Hoffnung, dass sich wieder mehr Frauen für Bayerns Kommunalpolitik begeistern.

Kräftig aufgestockt werden die Gehälter der sieben Bezirkstagspräsidenten. Nach Herrmanns Angaben ist ein Plus von rund zehn Prozent geplant. Im größten Bezirk Oberbayern werden künftig 8414 Euro gezahlt.

Neu ist eine Lehre aus der Corona-Zeit: Bürgerversammlungen können digital übertragen werden. Livestreams, hybride Sitzungen und eine Mediathek für Gemeinderatssitzungen werden institutionalisiert. Wenn die Mitglieder einverstanden sind, können sich Bürger bis zu drei Monate später die Gemeinderatssitzung anschauen. Falls sie so spannend war.  cd/dw

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