Dreifachmord: Revision eingelegt

München – Im Prozess um den Dreifachmord von Starnberg haben die Verteidiger des Mittäters Revision eingelegt. Ihr Mandant war am 6. März vom Landgericht München II wegen Mordes in einem Fall zu acht Jahren und sechs Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Gegen den 23-jährigen Haupttäter verhängte da

Donnerstag, 29. Januar 2026

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