Dreifachmord: Revision eingelegt

von Redaktion

München – Im Prozess um den Dreifachmord von Starnberg haben die Verteidiger des Mittäters Revision eingelegt. Ihr Mandant war am 6. März vom Landgericht München II wegen Mordes in einem Fall zu acht Jahren und sechs Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Gegen den 23-jährigen Haupttäter verhängte das Gericht wegen dreifachen Mordes 13 Jahre Haft.

Der 23-Jährige hatte im Januar 2020 in einem Haus in Starnberg seinen Freund und dessen Eltern erschossen. Anschließend sammelte er die Waffen des 21-Jährigen ein und ließ sich von seinem Spezl mit dem Auto abholen. Laut Urteil war der Mord am Sohn von beiden Angeklagten geplant gewesen.  wal

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