Schweinfurt – Vor dem Landgericht Schweinfurt soll seit gestern geklärt werden, wer Schuld am Einsturz eines Stücks Autobahnbrücke im Jahr 2016 trägt. Es steht ein langwieriges Verfahren bevor, das selbst für Bauexperten komplex ist.
Das Unglück passierte am 15. Juni 2016: Rund 1500 Tonnen Beton waren gerade frisch für die Schraudenbach-Talbrücke auf der A7 bei Werneck im Kreis Schweinfurt eingefüllt, als das Traggerüst nachgab. „Beim Zusammenbruch wurden 13 Bauarbeiter circa 22 Meter tief mitgerissen“, liest Oberstaatsanwalt Reinhold Emmert die Anklage vor. Ein 38 Jahre alter Arbeiter – Vater von zwei Kindern – starb. 14 weitere Menschen wurden verletzt, drei von ihnen lebensbedrohlich.
Die Staatsanwaltschaft wirft zwei 49 und 65 Jahre alten Ingenieuren sowie einem 51-jährigen Statiker fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung vor. Der Statiker soll beim Erstellen der Traggerüstkonstruktion Fehler gemacht haben.
Ein weiterer Ingenieur (59) steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht. Als vom Freistaat betrauter Prüfer soll dieser sich laut Staatsanwaltschaft praktisch gar nicht mit der Angelegenheit beschäftigt und diese regelwidrig an den ebenfalls angeklagten 65 Jahre alten Subunternehmer weitergegeben haben. Alle drei hätten die Fehler in der statischen Konstruktion und Berechnung erkennen müssen.
Schon zu Beginn der Verhandlung machen die Verteidiger deutlich, dass im Prozess mit viel Gegenwind von ihrer Seite zu rechnen sei. Den gerichtlich bestellten Bausachverständigen, der in seinem Gutachten die mögliche Einsturzursache nennen soll, lehnen die Anwälte von zwei der vier Angeklagten ab: Er sei kein Experte auf dem Gebiet. Ein anderer Anwalt stellt den Antrag, den Bausachverständigen wegen möglicher Befangenheit abzulehnen.
Der Verteidiger des 59-Jährigen knüpft sich die Staatsanwaltschaft vor: „Ich bin der Meinung, dass von Anfang an völlig falsch ermittelt wurde“, sagt er. Anstatt einen Statiker und drei Ingenieure vor Gericht zu stellen, hätte die Baufirma stärker in den Fokus genommen werden müssen. Diese hätte das Traggerüst, eine Stahlkonstruktion, beim Betonieren konsequent überwachen müssen.
Auf der Anklagebank sitzen aus Sicht der Verteidiger die Falschen. Für den Prozess sind bis April noch elf Verhandlungstage angesetzt. dpa