Benediktbeuern – Die Gemeinde Benediktbeuern im Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen muss sich wegen eines Badeunfalls vor dem Zivilgericht München II verantworten. Eine Krankenkasse will mindestens 1,1 Millionen Euro von ihrer Haftpflicht-Versicherung und hat sie verklagt. Gestern wurde verhandelt.
Ein dreijähriger Bub war im August 2016 in einem Kinderbecken im Alpenwarmbad Benediktbeuern untergegangen. Eine Neunjährige sah das bewusstlose Kind auf den Grund sinken und griff beherzt zu. Der Dreijährige überlebte, ist seitdem aber schwerst behindert. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen die beiden Bademeister wurde eingestellt. Sie traf keine Schuld.
Im aktuellen Zivilverfahren ging es nochmals um den Ablauf der Rettung und die Frage, ob die Bademeister die Gesundheit des Buben früher hätten stabilisieren können. Ein Rechtsmediziner attestierte den Männern allerdings korrektes Verhalten. Sie hatten sofort mit der Mund-zu-Mund-Beatmung begonnen. Die brachte zwar nichts, weil die Lunge des Kindes voller Wasser und aspiriertem Erbrochenen war, doch es gab keine Alternative. Das später erfolgte Absaugen sei eine intensiv-ärztliche Maßnahme und komme für Laien nicht infrage, erklärte ein Gutachter. Im Mai soll ein Urteil fallen. wal