Fürstenfeldbruck regelt Ukrainer-Unterbringung neu

von Redaktion

Neuankommende Geflüchtete sollen nicht mehr in Asylheimen wohnen – Kommunen zuständig

Fürstenfeldbruck – Der Landkreis Fürstenfeldbruck will Ukrainer, die neu ankommen oder aus Privatunterkünften ausziehen müssen, nicht mehr in Flüchtlingsheimen unterbringen. Viele Unterkünfte seien vollbelegt, auch wegen vieler sogenannter Fehlbeleger, die zwar ausziehen dürften, aber keine Wohnung finden. Ukrainer gelten nicht als Asylbewerber, für sie sind die Jobcenter zuständig. Damit werden sie wie Langzeitarbeitslose behandelt, sie beziehen Arbeitslosengeld. Für sie sind einen Monat nach ihrer Ankunft die Städte und Gemeinden zuständig. Die Kommunen sind verpflichtet, Personen unterzubringen, denen die Obdachlosigkeit droht. Das gilt für fast alle Ukrainer, die aus Privatunterkünften ausziehen müssen oder neu ankommen. Sie haben auf dem Wohnungsmarkt kaum eine Chance.

Bisher durften sie auch in Flüchtlingsunterkünften des Landkreises wohnen. Das wird sich in Fürstenfeldbruck nun wegen des großen Flüchtlingszustroms ändern. „Wir brauchen zur Erfüllung unserer Pflichtaufgaben jeden Platz und können freiwillige Aufnahmen deshalb nicht mehr durchführen“, erklärt das Landratsamt. Landrat Thomas Karmasin (CSU) betont, dass vorerst nur ein kleiner Personenkreis betroffen sei. „Alle ukrainischen Flüchtlinge, die bereits in den Unterkünften leben, dürfen bleiben.“ In Fürstenfeldbruck seien das rund 850 Menschen. Wie es langfristig mit ihnen weitergehen soll, werde man sich nun überlegen, sagt Karmasin. Turnhallen sollen für die Unterbringung nicht mehr umfunktioniert werden, betont er.

Ob auch andere Landkreise in Bayern die Unterbringung neu ankommender Ukrainer anders regeln wollen, weiß Karmasin nicht. Er ist auch Präsident des Bayerischen Landkreistags. Die Unterbringungssituation sei aber überall ähnlich angespannt. sk/kwo

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