München – Richard Kick ist enttäuscht. Fast zwei Stunden hat der Sprecher des Betroffenenbeirats im Erzbistum München und Freising den Vertretern der Staatsanwaltschaft München I zugehört. Leitender Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst und die zuständige Staatsanwältin Angela Miechielsen haben detailliert erklärt, warum die Ermittlungen gegen Kardinal Joseph Ratzinger (den späteren Papst Benedikt XVI.), Kardinal Friedrich Wetter und den früheren Generalvikar Gerhard Gruber wegen des Verdachts auf Beihilfe eingestellt werden. Über vier Jahre wurde ermittelt – um herauszufinden, ob sich kirchliche Verantwortungsträger nach strafrechtlichen Maßstäben schuldig gemacht haben.
Untersucht wurden von der Ermittlungsgruppe „EG Kelch“ 800 Verdachtsfälle. Das Ergebnis: Viele Sexualtaten sind verjährt, wurden strafrechtlich bereits abgeschlossen oder der Vorwurf der Beihilfe lässt sich nicht erhärten. „Es wäre gut gewesen für die Betroffenen, wenn diese strafrechtlich relevanten Untersuchungen das Ergebnis gebracht hätten, dass der ein oder andere Amtsträger zur Verantwortung gezogen wird“, sagt Kick sichtlich angeschlagen.
Oberstaatsanwalt Kornprobst ist überzeugt, „dass die Akten und Gutachten für die kircheninterne Aufarbeitung und die gesellschaftliche Debatte von sehr großer Bedeutung sind“. Für die Strafverfolgung seien die Akten aber von „sehr, sehr geringem Nutzen“ gewesen. Sie führten nicht zu neuer Strafverfolgung – geschweige denn zu einer Verurteilung. 50 Prozent der Fälle lagen mehr als 50 Jahre zurück, Verdächtige sind tot. Deutlich wies er den Vorwurf zurück, die Justiz behandle die Kirche mit Samthandschuhen. „Sie dürfen mir glauben: Kein Staatsanwalt dieser Behörde hat Hemmungen, gegen einen Geistlichen einer Kirche zu ermitteln.“ Gegen sie werde genauso ermittelt wie gegen Politiker, Wirtschaftsbosse, Bandenchefs, Film- und Sportstars und Polizeibeamte: „Wieso sollten wir ausgerechnet bei der Kirche besondere Milde walten lassen?“ Die Kirche besitze keine strafrechtlichen Sonderrechte – und es gebe auch keinerlei Vorgaben „vorgesetzter Dienststellen“. Zugleich betonen die Staatsanwälte die uneingeschränkte Kooperationsbereitschaft des Ordinariats.
Die gleichzeitige Durchsuchung im Erzbischöflichen Ordinariat und im Palais bei Kardinal Reinhard Marx am 16. Februar sei kein politisches Signal oder eine symbolische Aktion gewesen. Staatsanwältin Miechielsen erklärt, dass im Zuge der Ermittlungen zwei Zeugen von einem „Giftschrank“ berichtet hätten, in dem geheime Akten versteckt seien. Zuvor sei das nur ein Gerücht gewesen – nun hatten die Ermittler Anhaltspunkte für eine Durchsuchung. Doch auch hier gibt es aus Sicht der Missbrauchsopfer ein enttäuschendes Ergebnis: Der wirklich existierende „Giftschrank“ der Generalvikare sei 2011 aufgelöst worden. Die Akten seien den Personalunterlagen zugeführt worden. Ob und was darin war, bleibt Spekulation.
In 45 Fällen aus dem zweiten Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl vom Januar 2022 hat die Staatsanwaltschaft etwaiges Fehlverhalten von Vorgesetzten geprüft. In sechs Fällen gab es Hinweise auf mögliche Vergehen. Darunter auch im Fall von Pfarrer Peter H., der zur Amtszeit von Kardinal Ratzinger trotz einer Bewährungsstrafe versetzt wurde und wieder Kinder missbraucht hatte. Auch hier gerieten die Staatsanwälte an ihre Grenzen: Weil die Taten verjährt sind, dürfen sie nicht weiter ermitteln. 2010, als das erste Gutachten von WSW erstellt wurde, das vom Erzbistum zunächst unter Verschluss gehalten wurde, hatte die Justiz die Akten nicht angefordert. Rückblickend räumt Oberstaatsanwalt Kornprobst ein, dass die Behörde damals die Kirchenakten hätte verlangen sollen. „Strafrechtlich hätte es zu keinem anderen Ergebnis geführt, aber es hätte Spekulationen vorgebeugt.“