Der Fall Greipl

Ein fatales Signal

von Redaktion

DIRK WALTER

Natürlich hat der ehemalige Generalkonservator Egon Johannes Greipl Fehler gemacht. Er hat sich über vorgebrachte Warnungen hinweggesetzt und Mitarbeiter über mehrmalige Werkverträge beschäftigt, was illegal ist. Normalerweise wäre ein Disziplinarverfahren die Folge, vielleicht mit Kürzung der Pensionsansprüche wegen Fehlverhaltens im Amt. Schlimm genug für den Betroffenen. Doch der Freistaat hat hier einen anderen Weg beschritten und Greipl zu einer persönlichen Wiedergutmachung verpflichtet. So eine Art Amtshaftung ist unüblich. Wenn das Schule macht, dann sollten etliche Beamte schon mal ihr Erspartes zusammenkratzen – um für künftige Schadensersatz-Zahlungen gewappnet zu sein. In den Jahresberichten des Bayerischen Rechnungshofes sind die jährlichen Fälle bayerischer Steuergeldverschwendung ja nachzulesen.

Den Beamten zur Beruhigung: Das wird nicht passieren – zu Recht nicht, denn genauso wie private Unternehmer sind auch Beamte gegen Fehlentscheidungen, die sie im guten Glauben gemacht haben, nicht gefeit. So wird man im Fall Greipl den Verdacht nicht los, dass hier ein in Ungnade gefallener ehemaliger Beamter exemplarisch abgestraft werden soll. Greipl ist so etwas wie ein Charakterkopf, nicht CSU-hörig, ein wenig störrisch. Nicht ohne Grund zählt der ehemalige Kultusminister Hans Maier, der sogar Franz Josef Strauß (!) widersprechen durfte, zu seinen Freunden. Es wäre wünschenswert, dass sich das Landesamt für Finanzen zu einer weiteren Nachverhandlung bereit erklärt oder wenigstens die Zahlungsfristen verlängert. Seine fatale Wirkung auf den Geist der Staatsverwaltung hat der Fall ja ohnehin längst entfaltet: Die Zahl derjenigen auf Spitzenpositionen, die sich ein Recht auf eigene Meinung herausnehmen, dürfte schwinden.

Dirk.Walter@ovb.net

Artikel 6 von 11