München – Einen schmalen Burschen führten die Wachtmeister in den Sitzungssaal des Landgerichts München II. Freundlich und höflich stand der dem Richter Rede und Antwort. Die Dolmetscherin brauchte der 25-jährige Niederländer nicht. Er habe im Gefängnis gut Deutsch gelernt, erklärte er.
Mehrere Monate saß der gelernte Jugendbetreuer in der Auslieferungshaft. Er beschwerte sich nicht, gab sich geläutert und räumte alle Vorwürfe ein. Im Jahr 2018 hatte er für die Bankautomaten-Sprenger von Germering (Kreis Fürstenfeldbruck) und Umgebung die Logistik übernommen. Er besorgte die PS-starken Leihwagen, dirigierte sie über andere Mitarbeiter zu den Tatorten und Verstecken, er ließ die Handys geschickt verwalten und übernahm auch schon einmal das Ausspähen infrage kommender Banken. Doch bei den heftigen Sprengungen war er niemals selbst vor Ort.
„Was in der Anklage steht, stimmt“, sagte der Niederländer. „Es tut mir leid, was passiert ist. Ich war damals 21 Jahre alt, war jung und naiv. Ich habe mein Leben komplett geändert und mache das nie wieder“, fügte er hinzu. Ob ihm das Gericht dieses Versprechen abnahm, blieb offen. Schon einmal war der Angeklagte als Organisator für eine Automaten-Sprenger-Bande tätig geworden, allerdings in Nordrhein-Westfalen. Er wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, saß die Strafe in seiner niederländischen Heimat ab. Danach absolvierte er eine Betreuer-Ausbildung. In diese Zeit muss auch die Tätigkeit für die hiesige Bande gefallen sein.
Mit seiner gefälligen Art schaffte er es, die Leihwagen-Firmen für sich zu gewinnen. Er übernahm die Verhandlungsführung, händigte den Geschäftsführern die Mietpreise in bar aus und lenkte die Fahrzeuge auf einen Parkplatz nahe der niederländischen Grenze. Von dort dienten sie später als Tatfahrzeuge, mit denen die Ausspähung geeigneter Geldautomaten, der Transport des Equipments sowie die Anreise der beiden Haupttäter aus den Niederlanden erfolgte.
Sie und viele Mittäter waren bereits in den vergangenen Jahren vom Landgericht München II verurteilt worden. Insgesamt zehn Bandenmitglieder wurden zu Gefängnisstrafen zwischen 20 Monaten und zwölfeinhalb Jahren verurteilt.
Beim 25-jährigen Niederländer verlas Oberstaatsanwalt Kai Gräber zum elften Mal die in wenigen Teilen abgeänderte Anklage. Ein weiteres Verfahren wird es nicht geben. Der junge Mann ist das letzte zu verurteilende Bandenmitglied.
Schon im Vorfeld des Verfahrens hatten Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht versucht sich zu einigen. Heraus kam das Angebot des Gerichts von einer Haftstrafe zwischen drei- und viereinhalb Jahren. Voraussetzung dafür war ein Geständnis des Angeklagten. Das legte der Mann zu Prozessauftakt ab. Wie er in die Banden-Struktur geraten war, blieb allerdings unklar. Der Prozess dauert an.