München/Berlin – Die Union will zur politischen Aufarbeitung des Steuerskandals um die Hamburger Warburg-Bank einen Untersuchungsausschuss im Bundestag einsetzen. Das kündigte Fraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) in Berlin an. Der Ausschuss soll klären, ob in Olaf Scholz’ (SPD) Zeit als Hamburger Bürgermeister politischer Einfluss auf den Steuerfall genommen wurde und auf Rückforderungen gegen die Bank in Millionenhöhe verzichtet werden sollte. Auch soll geprüft werden, ob die Erinnerungslücken, auf die sich der Kanzler beruft, glaubhaft sind.
Die Cum-ex-Geschäfte der Hamburger Warburg-Bank verfolgen Scholz schon lange. Die Hamburger Steuerverwaltung verzichtete 2016 auf eine Millionenrückforderung. Im Raum steht die Frage, ob eine Intervention aus der Politik bei dieser Entscheidung eine Rolle spielte.
Worum geht es bei Cum-ex-Geschäften?
Bei sogenannten Cum-ex-Transaktionen handelt es sich um hochkomplexe Bankgeschäfte, bei denen Institute untereinander mit Aktienpaketen rund um einen Dividendenstichtag handeln. Ziel war es, sich vom Finanzamt Kapitalertragssteuern zurückerstatten zu lassen, die tatsächlich nie gezahlt wurden. Inzwischen ist höchstrichterlich geklärt, dass solche Geschäfte strafbar sind. 2016 gab es dazu noch keine endgültige juristische Klärung. Vor diesem Hintergrund entschied die Hamburger Steuerverwaltung Ende 2016 letztlich, auf eine Rückforderung gegenüber der Privatbank Warburg in Höhe von 47 Millionen Euro zu verzichten.
Warum wurde die Affäre für Scholz zum Problem?
Zunehmend politisch brisant wurde die Sache, als im Zuge staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen Banker zu Cum-ex-Geschäften Tagebucheinträge des damaligen Warburg-Chefs Christian Olearius bekannt wurden. In ihnen berichtete er von einem regen Austausch mit der Steuerverwaltung und zwei Treffen sowie einem Telefonat mit Scholz.
Bei den Treffen und dem Telefonat, die noch vor der strittigen Entscheidung der Steuerverwaltung zwischen September und November 2016 stattfanden, wurde demnach auf Initiative des Bankers die offene Frage der Steuerrückforderung thematisiert. Aus dessen Tagebuch geht zwar nicht hervor, dass Scholz dabei irgendwelche Zusagen machte. Aber seither steht der Verdacht im Raum, dass dies nicht die ganze Wahrheit gewesen sein könnte – auch wenn Belege fehlen.
Was sagt Scholz?
Scholz bestreitet keineswegs die Tatsache der Treffen, die sich auch aus Kalendereinträgen der Hamburger Senatskanzlei rekonstruieren lassen. Er verweist allerdings zugleich immer wieder mit Nachdruck darauf, dass er keine konkrete Erinnerung an die Termine mehr habe und sein heutiges Wissen ausschließlich aus der entsprechenden öffentlichen Berichterstattung beziehe.
Auch den Vorwurf, er selbst oder die Hamburger Landespolitik insgesamt habe irgendeinen Einfluss auf das Steuerverfahren Warburg genommen, weist er auf das Schärfste zurück. „Da war nichts“, sagte er etwa im August vergangenen Jahres vor dem Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft. Es handle sich um „Mutmaßungen und Unterstellungen“, die durch nichts gestützt würden.
Die Frage der Glaubwürdigkeit
Neue handfestere Erkenntnisse zu den damaligen Vorgängen im Spannungsfeld zwischen Wirtschaft und Politik in der Hansestadt gibt es inzwischen zwar bereits seit geraumer Zeit nicht mehr. Umso mehr setzen sich die Opposition in Hamburg und Berlin sowie andere Beobachter dafür jedoch verstärkt mit der Frage auseinander, ob sie die Beteuerungen des Bundeskanzlers über seine Erinnerungslücken zu den damaligen Treffen für glaubwürdig halten oder nicht.
Eine wesentliche Rolle spielen dabei Befragungen von Scholz in seiner Zeit als Bundesfinanzminister im Finanzausschuss des Bundestags 2020, also gut vier Jahre nach den eigentlichen Geschehnissen. Scholz-Kritiker werten Teile seiner inzwischen in Protokollform veröffentlichten Aussagen im Zusammenhang mit Cum-ex und Warburg als Beleg dafür, dass Scholz damals doch persönliche Erinnerungen an seine Treffen mit Olearius einräumte und somit bei späteren anderslautenden Beteuerungen etwa im Hamburger Untersuchungsausschuss log.
Justiz sieht keine Hinweise für Falschaussage
Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft kam jüngst zu der Einschätzung, dass kein Anfangsverdacht gegen Scholz wegen Falschaussage mit Blick auf dessen Aussagen in den verschiedenen Parlamentsausschüssen bestehe.
Dessen in indirekter Rede festgehaltene Äußerungen in den Protokollen des Bundestagsfinanzausschusses seien „objektiv mehrdeutig“ und bezögen sich zum überwiegenden Teil lediglich auf „Erkenntnisse aus Medienberichten sowie veröffentlichte Tagebuchaufzeichnungen“ des früheren Warburg-Chefs, erklärte die Behörde. Daraus lasse sich „kein konkretes Erinnerungsvermögen“ ableiten. afp