„Wunderheiler“ vor Gericht

von Redaktion

64-Jähriger soll junges Mädchen missbraucht haben

München – Im Prozess um mutmaßlichen sexuellen Missbrauch seiner damals 14-jährigen Patientin hat ein selbst ernannter „Wunderheiler“ den Vorwurf der Vergewaltigung abgestritten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-jährigen Chilenen sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, Körperverletzung und Vergewaltigung vor.

Durch seine Behandlung habe das Mädchen die Traumata ihrer Mutter und Großmutter wiedererlebt, die beide Opfer von Vergewaltigung und Missbrauch gewesen seien, sagte der Angeklagte aus. Dem Mädchen seien diese Erfahrungen „in ihrem Verstand“ widerfahren. Er habe dem Mädchen ihre Ängste aufzeigen wollen, sagte der Angeklagte. Massiert habe er sie, etwa am „Herzchakra“. Eine Vergewaltigung habe aber nicht stattgefunden.

Der Mann soll die heute 15-Jährige unter anderem dazu gebracht haben, nackt durch den Wald zu laufen. Zudem habe er sie eine drei Meter hohe Klippe hinunter in einen Bach nahe dem Sylvensteinstausee geschubst. Dann soll er sie massiert und vergewaltigt haben. Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung des Mädchens wurden DNA-Spuren in ihrer Unterhose gefunden.

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