Debatte um ukrainische Autos

von Redaktion

Bayern fordert einheitliches Vorgehen

VON KLAUS WIENDL

München – Seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind auf deutschen Straßen viele Autos mit ukrainischem Kennzeichen unterwegs – auch im bayerischen Oberland. Für die Menschen, die in ihrem Auto geflohen sind, galt ein Jahr lang eine Sonderregelung. Sie erlaubte es Ukrainern, ihre Kennzeichen zu behalten. Doch die Regelung ist auf ein Jahr begrenzt und läuft nun aus. Danach ist eine Zulassung in Deutschland samt Nummernschild für die Fahrzeughalter verpflichtend. Andernfalls dürfen die Fahrzeuge nicht mehr auf den Straßen unterwegs sein.

Mit einem Jahr Laufzeit übernahmen die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer alle Schäden, die von Autos mit ukrainischer Zulassung in Deutschland verursacht wurden. Nach Auslaufen der Sonderregelung müssen sich die Fahrzeughalter nun auch um eine eigene Versicherung kümmern. Bis Februar dieses Jahres hat die Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV) bundesweit 262 Unfälle mit unversicherten Autos aus der Ukraine registriert. Das sei zwar in Relation zu allen Unfällen eine geringe Zahl. Doch das Bundesland Sachsen hat bereits reagiert. Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte bereits angekündigt, ukrainische Fahrzeuge ohne Zulassung stillzulegen.

So weit geht das bayerischen Innenministerium noch nicht, wie ein Sprecher gegenüber unserer Zeitung erklärte. „Wir wollen eine einheitliche Vorgehensweise aller Länder und keine unkoordinierten Ausnahmeregelungen wie in manchen Bundesländern.“ Bayern fordert den Bund auf, „endlich die erforderliche Klärung herbeizuführen, in welcher Weise für die betroffenen Fahrzeuge Nachweise zur Verkehrssicherheit und zum Versicherungsschutz erbracht werden sollen“.

Wie viele Autos mit ukrainischem Kennzeichen derzeit auf deutschen Straßen unterwegs sind, ist unklar. Schätzungen gehen von zehntausenden aus. Amtliche Zahlen gibt es nicht. Die Erfahrungen des GDV zeigen, dass viele Autos von Flüchtlingen aus der Ukraine mit einer Grünen Karte eines Ver-sicherers aus ihrer Heimat unterwegs sind. „Damit können problemlos Schäden abgewickelt werden“, heißt es vom GDV. Wer keinen Versicherungsschutz habe, könne in Deutschland eine sogenannte Grenzversicherung für ein Jahr mit einem deutschen Versicherer abschließen. Gerät ein deutscher Fahrzeughalter in einen Unfall mit einem hier nicht zugelassenen Auto aus der Ukraine, springt die Verkehrsopferhilfe in Berlin ein. Sie entschädigt Opfer von unversicherten Fahrzeugen. Denn ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen darf in Deutschland grundsätzlich nur zwölf Monate bewegt werden. Danach muss eine Umschreibung erfolgen. „Geschieht dies nicht“, so der Sprecher des GDV, „könnte ein Auto stillgelegt werden“, wie es Sachsens Innenminister fordert. Aktuell erarbeitet das Bundesverkehrsministerium in Abstimmung mit den Bundesländern eine Regelung. Die Ein-Jahres-Frist könnte auch noch einmal verlängert werden.

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