Strafe für unnötigen Klinikbesuch?

von Redaktion

VON CORNELIA SCHRAMM UND SEBASTIAN HORSCH

München – Bauch-, Kopf- und Rückenschmerzen oder ein juckender Gips – das sind Gründe, weshalb Menschen in die Notaufnahme des Krankenhauses Agatharied im Kreis Miesbach kommen. „Etwa ein Viertel der Patienten sind keine wirklichen Notfälle“, sagt Steffen Herdtle, Chefarzt der Notaufnahme. „Wir schicken niemanden weg, weisen aber darauf hin.“ Die Reaktionen sind gemischt: „Manche sind aggressiv. Da merkt man, die Notaufnahme ist die letzte Hoffnung.“ Zu lange warten die Menschen schon auf Facharzt- oder MRT-Termine. In der Notaufnahme wird ihnen sofort geholfen, so der Eindruck vieler Patienten.

Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), will das erschweren. „Wer noch selbst in die Notaufnahme gehen kann, ist oft kein echter medizinischer Notfall“, sagte Gassen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er fordert die Einführung einer Gebühr für Patienten, die sich wegen Wehwehchen in der Notaufnahme behandeln lassen und „den Notdienst unangemessen in Anspruch nehmen“. Die Gebühr wird nicht fällig, wenn der Patient vorab bei der Leitstelle anruft und diese ihn nach einer Ersteinschätzung quasi überweist.

Gassens Vorschlag soll die Notaufnahmen entlasten – stößt aber gerade hier auf Kritik. „Bußgelder in Kliniken sind aus unserer Sicht nicht geeignet, um Patientenströme im Gesundheitswesen zu steuern“, teilt etwa das Universitätsklinikum rechts der Isar in München mit.

Nach Abschaffung der Praxisgebühr nun über eine neue Notaufnahme-Gebühr zu diskutieren, sei nicht zielführend, sagt Roland Engehausen. Er ist Chef der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), die die Interessen von über 350 Kliniken vertritt. Kern des Problems sei hingegen, dass Patienten es oft schwer hätten, eine geeignete ambulante Notfallversorgung zu finden.

Steffen Herdtle, Chefarzt der Notaufnahme in Agatharied, spricht vom Notfall-Dschungel. „Es herrscht eine große Unwissenheit darüber, wer wann welche medizinische Versorgung in Anspruch nehmen und wo man sich melden kann“, sagt er. Finanzielle Sanktionen ändern daran nichts – treffen im schlimmsten Fall aber sozial schwächer gestellte Patienten, die deshalb im Notfall nicht in die Notaufnahme fahren. „Jeder Patient ist anders: Einer ruft bei Schwindel den Notruf an, ein anderer geht mit einem Herzinfarkt noch zum Hausarzt.“

Was Herdtle in Agatharied behandelt, etwa Menschen mit chronischen Schmerzen, ist Alltag in den meisten Kliniken: Die langen Wartezeiten auf Facharzttermine sind auch ein Grund, warum Menschen in den Notaufnahmen Hilfe suchen. „Es ist ja nicht so, dass die Krankenhäuser Werbung für Notaufnahmen machen“, sagt BKG-Chef Roland Engehausen. Daher erscheine Gassens Vorstoß ein bisschen wie der Versuch, „von den eigenen Defiziten in der ambulanten Versorgung abzulenken“.

Auch das Bayerische Rote Kreuz lehnt die „Strafgebühr“-Idee ab. „Solche Hürden aufzubauen, ist gefährlich“, sagt Sprecher Sohrab Taheri-Sohi. „Menschen, die Hilfe brauchen, sollten sie ohne zu zögern kriegen.“

Das BRK betreibt nicht nur 80 Prozent des Rettungsdienstes in Bayern, sondern auch jede dritte Integrierte Leitstelle. Notrufe gehen rund um die Uhr ein. „Am Telefon tun sich Menschen oft schwer, ihren Zustand zu beschreiben“, sagt er. Manchmal rückt der Rettungswagen an – nur, um dem Patienten mitzuteilen, dass das Leiden warten kann, bis die Hausarzt-Praxis wieder öffnet. „Der Rettungsdienst filtert und muss oft in die Bresche springen, wenn vorgelagerte Strukturen, wie etwa die ärztlichen Bereitschaftsdienste, nicht verfügbar sind.“

Manchmal sei auch das Gegenteil der Fall: Man höre am Telefon nicht, dass Blaulicht und Notaufnahme dringend nötig sind. Und genau das wäre das Risiko, das Gassens Vorschlag in Kauf nimmt.

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