München – Zum Thema Gerechtigkeit unseres Rechtssystems haben die Professoren Thomas Weigend und Elisa Hoven ein Buch mit dem Titel „Strafsachen“ geschrieben und diskutieren darin prominente Fälle. Ihre These: Wenn Recht und Rechtsempfinden auseinanderdriften, schwindet das Vertrauen in die Justiz.
Auch in München gibt es viele Kriminalfälle, deren Urteile umstritten sind. Gerecht oder nicht? Für unsere Zeitung nimmt Strafrechtler Thomas Weigend verschiedene Rechtsphänomene unter die Lupe.
Fall 1: Wann sind Raser Mörder?
Ein jeder soll bekommen, was er verdient – das mache Gerechtigkeit aus, findet Thomas Weigend. „Wer einen anderen Menschen bestohlen oder verletzt hat, der setzt sich über dessen Rechte hinweg. Er hat sich damit selbst eine Freiheit verschafft, die ihm nicht zusteht“, sagt der Professor für Strafrecht. „Um das auszugleichen und einen gerechten Zustand wiederherzustellen, wird diesem Menschen eine Strafe auferlegt, die seinen unerlaubten Vorteil wieder ausgleicht.“ Doch wie ist das, wenn man einem Menschen das Leben nimmt?
Victor B. (38) fuhr im Herbst 2019 Schüler Max (14) tot – auf der Fürstenrieder Straße war er im Koks-Rausch mit 120 Stundenkilometern vor der Polizei geflohen. Als erster Raser wurde B. in München wegen Mordes verurteilt. Dagegen erhielt Nestor P. (66) nur drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Er hatte 2017 drei Franzosen auf der Wasserburger Landstraße mit seinem BMW X5 totgerast.
Zwei dramatische Fälle, die ganz unterschiedlich gewertet wurden. „Die Grenze zwischen fahrlässiger Tötung und Mord ist haarscharf“, sagt Weigend. „Deswegen tun sich die Gerichte hier schwer.“ Habe ein Täter die Möglichkeit erkannt und auch akzeptiert, dass er aufgrund seiner Fahrweise jemanden töten kann: „Dann ist es Vorsatz.“ Also Mord. Fahrlässig handelt dagegen, wer unaufmerksam ist – oder wenn man einem Fahrer nur nachweisen kann, dass er die Gefahr gesehen, aber ignoriert hat.
Fall 2: Reichen die Strafen für Abzocke?
Acht Millionen Euro betrug der Schaden in München durch die Masche der falschen Polizisten – allein in 2022. Senioren wird am Telefon eine Notlage vorgelogen: Sie seien in Gefahr, weil Einbrecher kommen – die Polizei müsse alles Bargeld sichern. Doch die Bandenbosse sitzen im Ausland, sind schwer zu fassen.
Vor Gericht stehen meist nur die Abholer, kriegen Bewährung oder ein Jahr Haft. Ist das gerecht? Denn oft ist die Existenz der Senioren ruiniert, seelisch wie finanziell. „Die Abholer wissen, was sie anrichten – und dass das eine ganz gemeine Betrugsmethode ist“, sagt Weigend. Ein Jahr Knast sei „nicht verkehrt“. Doch man könnte deren Strafe auch „ähnlich wie bei den Haupttätern bemessen“ – denn in die Pläne der Bande seien die Gehilfen „voll eingeweiht“. Höchststrafe für falsche Polizisten in München waren bislang achteinhalb Jahre Knast.
Fall 3: Parkhaus-Mord – ein gerechtes Urteil?
Einer der am meisten umstrittenen Fälle in München ist der Parkhaus-Mord: 2006 soll Benedikt T. (48) seine Tante Charlotte Böhringer erschlagen haben – angeblich, um nicht von ihrem Millionen-Erbe ausgeschlossen zu werden. Verurteilt wurde T. wegen Mordes, einen Beweis dafür gab es allerdings nie. Sondern nur einen Ring aus Indizien, auf den sich die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Manfred Götzl (der später auch den NSU-Prozess leitete) gestützt hatte.
Benedikt T. bestreitet die Tat bis heute, seit 17 Jahren sitzt er im Gefängnis. Zu Unrecht, findet ein Unterstützerkreis um Alt-Oberbürgermeister Christian Ude – und fordert ein Wiederaufnahmeverfahren. „In unserer Rechtsordnung darf jemand nur dann wegen einer Straftat verurteilt werden, wenn sie ihm nachgewiesen worden ist und das Gericht davon überzeugt ist, dass diese Person der Täter war“, sagt Thomas Weigend. Die Überzeugung des Gerichts müsse aber nicht zwingend auf bestimmten Beweisen fußen.
Für eine Verurteilung braucht es also nicht zwingend Augenzeugen der Tat oder ein Geständnis. „Heute lässt man alle Arten von Beweisen zu.“ Ein Gericht urteile dann aufgrund des Gesamtbildes. Wie die Überzeugung der Richter zustande kommt: „Dafür gibt es keine festen Regeln.“ Ebenso wenig, wie es Beweise bewertet. Indizien seien indirekte Beweise – wenn diese stark seien, könne das für eine Verurteilung ausreichen, so Weigend.
Fall 4: Warum kein Knast für Schuhbeck?
Es war Betrug am Staat: Jahrelang hat Alfons Schuhbeck Rechnungen und Bilanzen gefälscht und so 2,3 Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Zu diesem Schluss kam das Landgericht Ende Oktober – und verurteilte den Star-Koch zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Ein halbes Jahr ist seither vergangen, doch Schuhbeck ist weiter frei – und das Gefängnis für ihn weit weg, weil die Revision gegen sein Urteil läuft. Vermutlich sogar noch bis nächstes Jahr.
Viele Bürger können das kaum nachvollziehen. Aber: „Diese Zeitspanne ist in Deutschland völlig normal“, sagt Thomas Weigend. Denn zunächst muss das Gericht sein schriftliches Urteil verfassen, dann die Verteidigung das Rechtsmittel eingehend begründen, der Generalbundesanwalt dazu Stellung nehmen und dann der Bundesgerichtshof prüfen – und den Fall endgültig entscheiden. „Das kann durchaus bis zu anderthalb Jahre dauern.“ Schuhbeck drückt sich also nicht vor seiner Strafe, sondern die Mühlen der Justiz mahlen langsam. ANDREAS THIEME