Bayern will den Wolf-Abschuss erleichtern – hat aber selbst erhebliche rechtliche Bedenken. „Juristisch ist das dünnes Eis, das wissen wir“, sagte Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler) nach einer Kabinettssitzung. Die nötigen Beschlüsse fassten die Minister noch nicht, bis nächste Woche sollen sich das Umwelt- und das Agrarministerium auf einen Verordnungsentwurf zum Wolf einigen. Ziel ist, ohne große Gutachten gefährliche Wölfe töten zu dürfen, und das spätestens ab Mai. Als Vorbild werden Tirol und Südtirol genannt. Noch gilt aber das Bundesrecht, das sehr hohe Hürden für den Abschuss (im Amtsdeutsch: „Entnahme“) setzt. Aiwanger schilderte die Lage als sehr dramatisch. Vor dem Almauftrieb am 1. Mai weigerten sich viele Weidehalter, „ihre Tiere dem Wolf vorzuwerfen“. Es gehe um die Existenz von Betrieben, um Tierleid, um Bayerns Kulturlandschaft und die Zukunft des Tourismus. Rechtlich werden dazu, so deutete Aiwanger an, umfangreiche Umwege begangen. Als eine Argumentationskette nannte er: Es seien Menschenleben in Gefahr, wenn wegen des Wolfs Flächen nicht beweidet werden, weil auf langem Gras Lawinen gefährlicher rutschen als auf kurzem Gras. Bären sind zunächst nicht Teil der neuen Verordnung. Hier gilt laut Aiwanger das bisherige Bärenmanagement, das in Extremfällen den Abschuss erlaubt. cd