München – Regina Rick, 53, hatte schon Jahre harten Kampfes hinter sich, als sie fast kapituliert hätte. Seit 2013 vertritt sie Manfred Genditzki, damals lebenslang eingesperrt in Landsberg, verurteilt wegen Mordes an Lieselotte Kortüm aus Rottach-Egern. Er soll die 87-Jährige in der Wanne ertränkt haben. „Viele erfahrene Kollegen haben zu mir gesagt: Gib auf!“, sagt die Anwältin am Mittwoch vor Journalisten. „Aber ich wusste, dass er es nicht sein konnte.“ Regina Rick blieb dran.
Die Juristin sammelte jahrelang Beweise, die die Unschuld des 62-Jährigen beweisen sollen. Viele „empörte Bürger“, so Rick, spendeten dafür. „Schüler haben sich 30 Euro vom Taschengeld abgeknapst. Das hat mich gerührt.“ Etwa 50 000 Euro seien zusammengekommen. Als sie ein erstes Gutachten bei der Staatsanwaltschaft vorlegte, wurde sie „abgebügelt“. Aber sie sagt auch: „Zum Glück habe ich weitergemacht.“ Heute in einer Woche startet das Wiederaufnahmeverfahren im sogenannten Badewannenmord.
Das Interesse am Prozess ist riesig. Der Sitzungssaal A101 ist der größte im Strafjustizzentrum in München. Alleine für Journalisten sind 50 Plätze reserviert. Es kommt nicht oft vor, dass ein verurteilter Mörder, an dessen Schuld ein Gericht so starke Zweifel hat, dass es ein Wiederaufnahmeverfahren zulässt, als freier Mann auf die Anklagebank spaziert. Denn Genditzki wurde nach fast 14 Jahren Haft völlig überraschend entlassen: am 12. August 2022. Im Interview mit unserer Zeitung hat Genditzki mal gesagt: „Mein Geburtstag ist der 12. August, der Tag meiner Entlassung.“
Seit dem Tag lebt er wieder mit seiner Familie am Tegernsee, mit seiner Frau, zwei Kindern, von denen eines geboren wurde, als Genditzki schon im Gefängnis saß. Auch mit seiner Tochter aus erster Ehe und seinem Enkel verbrachte er viel Zeit. Und er hat viel gearbeitet, als Fahrer in der Naturkäserei Tegernsee. „Er hat sich seinen Urlaub aufgespart, macht viele Überstunden, damit er genügend freie Tage hat für den Prozess“, sagt Rick. „Er muss ja seine Familie ernähren.“
Die war in all den Jahren stets von Genditzkis Unschuld überzeugt. Dennoch muss sich der Angeklagte noch einmal die alte Anklage anhören, so will es das Gesetz. Es werden auch Zeugen aus den ersten Prozessen aussagen. Einige Nachbarn von Lieselotte Kortüm, die in der Wohnanlage gewohnt hat, in der Genditzki Hausmeister war, sind verstorben. Auch eine Freundin des Opfers lebt nicht mehr: Sie hatte ausgesagt, dass es eine Angewohnheit von Lieselotte Kortüm war, Wäsche in der Wanne einzuweichen. Die Verteidigung ist sicher, dass sie dabei stürzte. Ein Haushaltsunfall.
Knackpunkt der Verteidigung wird sein, dass Genditzki die ihm vorgeworfene Tat gar nicht begehen konnte. Die Anwältin sagt, er hätte dafür nur 11 Minuten gehabt – „das schafft nicht mal ein russischer Auftragskiller in der Zeit“. Mehrere Gutachten stützen ihre These. Doch eine Sache macht ihr doch ein wenig Sorgen: Die Kammer am Landgericht München I unter dem Vorsitz der Richterin Elisabeth Ehrl, die den Fall verhandelt, hat zu einem früheren Zeitpunkt eine Wiederaufnahme zunächst abgelehnt. „Da hat man schon Bedenken, ob man deren Meinung noch umdrehen kann“, so Rick. Erst auf Druck des Oberlandesgerichts musste sich die Kammer erneut mit dem Fall befassen – dann ließ sie den neuen Prozess zu. Es ist der dritte. Und die Chance für Manfred Genditzki, das Urteil wegen Mordes los zu werden. CARINA ZIMNIOK