Berlin – Um Ausländerbehörden zu entlasten, könnten bestimmte Aufenthaltstitel künftig länger gelten. Das schlagen Mitglieder einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen vor, die nach dem Flüchtlingsgipfel im Februar gebildet wurde. Der Arbeitsaufwand ließe sich durch eine Verlängerung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus (sogenannte subsidiär Schutzberechtigte) von einem auf bis zu drei Jahre erheblich reduzieren.
Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die Gründe vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können. Das sogenannte D-Visum zu Bildungs- oder Erwerbszwecken sollte dem Papier zufolge zwölf statt bisher drei oder sechs Monate gelten. Auch diese Maßnahme verspreche ein hohes Entlastungspotenzial für die Ausländerbehörden.
In dem Ergebnisbericht heißt es weiter: „Die Belastung der kommunalen Ausländerbehörden ist derzeit außergewöhnlich groß.“ Lange Wartezeiten auf Termine und bei Entscheidungen seien die Folge. Maßgebliche Ursachen für die starke Arbeitsbelastung seien die hohe Fluchtzuwanderung unter anderem aus der Ukraine sowie mehrere Gesetzesänderungen – wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Einführung eines sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts durch die Regierung.
Am 10. Mai soll im Kanzleramt ein Spitzentreffen zur Flüchtlingspolitik stattfinden. Bei Änderungen in verwaltungsbezogenen Verfahren, der Abwicklung der behördlichen Prozesse und bei der Digitalisierung sei man in den Arbeitsgruppen gemeinsam vorangekommen, bilanzierte der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager. „Das alles darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies insgesamt kein großer Wurf ist.“ Vor allem bei der Frage über die Finanzierung der Flüchtlingsausgaben der Kommunen müsse sich der Bund deutlich mehr bewegen als bislang.
Ein weiteres Problem, das bei den Treffen von Vertretern der Länder, Kommunen und des Bundes angesprochen wurde, ist die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Schutzsuchender. Mitte März gab es laut Bericht 28 442 unbegleitete minderjährige Geflüchtete, beziehungsweise junge Volljährige in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit. Dass die Zahl der zu betreuenden jungen Flüchtlinge nach einem jahrelangen Rückgang im vergangenen Jahr wieder gestiegen sei, habe einerseits mit dem Krieg in der Ukraine zu tun. Viele unbegleitete Minderjährige stammten aber auch aus Syrien, Afghanistan und der Türkei.
„Ebenso brauchen wir sofort eine spürbare Begrenzung der Zuwanderung und auch bei der Rückführung deutlichere Fortschritte“, sagte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes. Im Bericht der Arbeitsgruppen steht: „Die Länder trugen umfangreiche Rechtsänderungsbedarfe im Hinblick auf das Aufenthaltsgesetz, aber auch das Asylgesetz und das Ausländerzentralregistergesetz sowie weitere verbundene Rechtsmaterien vor, die im Hinblick auf die Effektivierung von Abschiebungen kurzfristig angegangen werden sollen.“
Innenministerin Nancy Faeser hatte im März gesagt, eine umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sei dringend notwendig. Ohne Einigung „ist der Schengen-Raum mit offenen Binnengrenzen in großer Gefahr“. Die SPD-Politikerin hatte mit Blick auf die irreguläre Migration kürzlich die Grenzkontrollen zu Österreich verlängert.