Was geschah in der Badewanne?

von Redaktion

VON CARINA ZIMNIOK

München – Das Badezimmer ist hellblau gekachelt, auf dem Boden liegen rosa Badvorleger, vor der Wanne ein Gehstock. In der Wanne ist Wasser, darin eine Dame. Ihr Kopf mit den kurzen grauen Haaren stößt an den Drehknopf am linken Ende, das linke Bein ragt angewinkelt heraus. Sie trägt ein dunkelblaues Oberteil, eine hellblaue Hose, weiße Socken. Vor ihrem Bauch schwimmt ein weißes Tuch. Lieselotte Kortüm, 87, gestorben am Abend des 28. Oktober 2008.

Die Fotos aus ihrer Wohnung in Rottach-Egern werden an Tag zwei des Wiederaufnahmeverfahrens im Badewannen-Fall riesig an die Wand im Gerichtssaal A101, Strafjustizzentrum München, geworfen. Die Altenpflegehelferin, die die 87-Jährige damals so auffindet, ist als Zeugin geladen. Sie weint, als sie die Bilder sieht. „Ich finde das so schrecklich.“ Nachdem die heute 36-Jährige ihre Patientin so entdeckt hatte, habe sie der Anblick ein Jahr lang verfolgt. Vor allem nachts. Jetzt, 15 Jahre später, wird sie noch einmal dazu befragt.

Es geht um die Details, die noch einmal durchgekaut werden, weil sie klären sollen: Ist Lieselotte Kortüm in ihre Wanne gestürzt und ertrunken? Oder hat der Angeklagte Manfred Genditzki, 62, damals Hausmeister und ihr Vertrauter, sie im Streit um Geld oder Eifersüchteleien geschlagen und ertränkt? Dafür saß er fast 13 Jahre im Gefängnis. 20 Tage sind für das Wiederaufnahmeverfahren angesetzt, in dem Verteidigerin Regina Rick Genditzkis Unschuld beweisen will. So lange dauerte keiner der ersten beiden Prozesse. „Will man das wohlwollend interpretieren“, sagt Regina Rick, „will das Gericht den Fall sehr gründlich aufarbeiten.“

Und das scheint die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl, 60, vorzuhaben. Ehrl sitzt der ersten Strafkammer seit knapp vier Jahren vor, sie hat schon zahlreiche Kapitalverbrechen verhandelt. Sie arbeitet akribisch, lese alle Akten selbst, hat sie mal gesagt. Am Donnerstag stehen mehr als 20 Ordner hinter ihr im Regal, in zwei Mordprozessen zu dem Fall hat sich einiges angesammelt. Immer wieder greift Ehrl nach hinten, blättert nach – und konfrontiert die Zeugen mit den Aussagen von damals. Der Satz „Ich kann mich nicht erinnern“ fällt sehr oft an diesem zweiten Prozesstag. Genditzki sitzt nur da, hört zu.

Ein Knackpunkt für die Verteidigung ist der Todeszeitpunkt. Der sei deutlich später als von der Staatsanwaltschaft angenommen – und dann komme Genditzki als Täter nicht mehr infrage. Deshalb ist auch der Ablauf des Abends entscheidend. Ehrl will es genau wissen: Wurde zuerst die Chefin des Pflegediensts gerufen? Oder die 112? War es warm in der Wohnung? Die Heizung im Bad voll aufgedreht? War das Wasser handwarm? Waren die Augen geschlossen?

Mehr als zwei Stunden befragt die Richterin die Polizistin, die damals mit dem Kriminaldauerdienst Rosenheim anrückte. Die 40-Jährige hat nach all der Zeit Erinnerungslücken – ihre Aussage nährt auch den Verdacht, dass die Ermittlungen teils schlampig abgelaufen sind. So ist ein wichtiges Beweisstück verschwunden. Eine goldene Uhr, die die Beamtin Kortüm abgenommen hat. Sie könne sich nicht erinnern, ob sie die Uhrzeit abgelesen habe. Dokumentiert ist nichts. Dabei könnte, das weiß jeder Tatort-Zuschauer, die angezeigte Zeit etwas über den Todeszeitpunkt aussagen. Die Polizistin sagt: „Wir sind von einem Unfall ausgegangen.“ Routinemäßig habe sie die Temperatur des Wassers gemessen und auch der Verstorbenen. Es sei nichts auffällig gewesen in der Wohnung oder an der Toten. Auch die Ärztin, die die Leichenschau durchführte, sowie der Notarzt berichten dem Gericht nichts Verdächtiges. Dass Kortüm Opfer eines Tötungsdelikts sein könnte, hatte ein Gerichtsmediziner erst später ins Spiel gebracht. Als die Polizei daraufhin DNA-Spuren sicherte, ergab die Auswertung laut dem zuständigen Beamten gestern, dass keine davon Genditzki zuzuordnen sind.

Elisabeth Ehrl sagt noch vor der Mittagspause: „Wir sind brutalst im Verzug.“ Das liegt auch daran, dass sie hartnäckig in den Erinnerungen der Zeugen wühlt. Vielleicht ist das ein bisschen das Problem dieses Wiederaufnahmeverfahrens: Dass das Gericht erst Zeugen vernimmt, die sich auf verwaschene Erinnerungen verlassen müssen – die Sachverständigen mit neuen Erkenntnissen zum möglichen Sturz und Todeszeitpunkt aber erst später an der Reihe sind. Der Prozess geht nächsten Mittwoch weiter.

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